(Bückeburg) Gegen einen 67jährigen VW-Fahrer, der am Sonntag gegen 13.20 Uhr alleinbeteiligt auf der Landesstraße 450 zwischen Hackshorst und Rusbend in einer Linkskurve ohne zu Bremsen geradeaus weiterfuhr und im dortigen Straßengraben zum Stehen kam, hat die Polizei eine Strafverfahren wegen des
Tatverdachts der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.
Nach den bisherigen Ermittlungen und Zeugenangaben ist der 67jährige Obernkirchener unmittelbar vor dem Verkehrsunfall einem anderen Autofahrer durch
seine „schlingernde“ Fahrweise aufgefallen.
Schließlich steuerte das Fahrzeug des Obernkircheners in einer scharfen Linkskurve gerade auf den dortigen Straßengraben zu und überfuhr mehrere Verkehrszeichen.
Der 67jährige blieb durch den Unfall unverletzt, machte jedoch auf die Polizeibeamten insgesamt keinen verkehrstüchtigen Eindruck. Der Verunfallte erklärte, dass er offenbar am Steuer seines Autos eingeschlafen war. Möglicherweise steht der Sekundenschlaf in Verbindung von zuvor eingenommenen Medikamenten.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde dem Obernkirchener eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Das nicht mehr fahrbereite Fahrzeug musste abgeschleppt werden. (po)