Fahren ohne Fahrerlaubnis
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(Bückeburg) Am Samstag gegen 21:30 Uhr überprüften Beamte der Polizei Bückeburg einen PKW im Innenstadtbereich. Grund der Verkehrskontrolle war ein defektes Rücklicht des Fahrzeugs.

Es stellte sich heraus, dass der 29-jährige Fahrzeugführer mit syrischer Staatsangehörigkeit lediglich über eine arabische Fahrerlaubnis verfügte.

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Obwohl der Fahrzeugführer sich Polizeiangaben zufolge seit über vier Jahren als Asylsuchender im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhält, hat er es bisweilen versäumt seine arabische Fahrerlaubnis in einen EU-Führerschein umschreiben zu lassen. Diesbezüglich wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet. (po)

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