Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impflicht startet am 16. März
(Landkreis/Niedersachsen) Die Leitungen der von der sogenannten „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ betroffenen Einrichtungen und Unternehmen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn ihnen die notwendigen Nachweise ihrer Beschäftigten über deren Impf- oder Genesenenstatus nicht vorliegen.