Auch Johnson&Johnson-Geimpfte brauchen Zweitimpfung und Booster
Werbung

(Niedersachsen) Bisher galten Menschen mit einer Corona-Impfung mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff („Janssen“) bereits nach einer Spritze als vollständig geimpft. Eine zweite Impfung diente als Auffrischung („Booster“).

Das wurde jetzt geändert. Das Paul-Ehrlich-Institut hat neue Kriterien für die Johnson&Johnson-Impfung überarbeitet. So gelten Personen, die eine Spritze mi diesem Corona-Impfstoff erhalten haben, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der niedersächsischen Corona-Verordnung nicht mehr als vollständig geimpft.

Werbung

Das niedersächsische Gesundheitsministerium empfiehlt Betroffenen dringend eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Johnson&Johnson-Spritze.

Alle Betroffenen, die bereits eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, benötigen eine Drittimpfung um als „geboostert“ zu gelten und unterliegen im Rahmen der „2G plus“-Regelung bis dahin einer Testpflicht. Das teilte das Gesundheitsministerium in einer Presseerklärung mit. (pr)

Werbung