Rundgang mit dem Nachtwächter und „Kulinarische Stadtführung“ durch Bückeburg
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(Bückeburg) Am Donnerstag, den 7.3.2024 ist der Bückeburger Nachtwächter wieder in der Innenstadt unterwegs.

Während er vorrangig für Ruhe und Ordnung in den nächtlichen Gassen zu sorgen hat, bleibt ihm trotzdem Zeit, kleine Anekdoten sowie Tratsch und Klatsch aus seinem interessanten Berufsleben zu erzählen.

Treffpunkt ist um 19:00 Uhr am Marktbrunnen auf dem Bückeburger Marktplatz.

Die Teilnehmergebühr beträgt 5 Euro pro Person.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Tourist-Information Bückeburg, Lange Str. 45, 31675 Bückeburg, Tel.: 05722/206 181, E-Mail: tourist-info@bueckeburg.de.

Kulinarische Stadtführung

Ein Rundgang der besonderen Art wird am Freitag, dem 8.3.2024 in Bückeburg angeboten. Bei der Kulinarischen Stadtführung handelt es sich um einen Spaziergang durch die Innenstadt, bei dem vorrangig historische Gebäude, in denen aktuell ein gastronomischer Betrieb angesiedelt ist, erläutert werden.

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Nach der Begrüßung durch den Stadtführer wird zunächst ein Aperitif mit einem kleinen Snack gereicht. Weiter geht es zu der nächsten Sehenswürdigkeit. Hier wartet eine Suppe mit einem Getränk auf die Gäste.

Während der Führung gibt es zahlreiche Einblicke in die Geschichte Bückeburgs und in die des hier ansässigen Fürstenhauses zu Schaumburg-Lippe.

Nach dem Hauptgang, wahlweise ein Fleisch- oder ein vegetarisches Gericht, werden das Schlossgelände sowie die repräsentative Gestaltung des Marktplatzes erklärt.

Bei einem leckeren Dessert und einem stärkenden Kaffee können die Gäste schließlich, ganz entspannt, die gewonnenen Eindrücke Revue passieren lassen.

Der Treffpunkt zu diesem außergewöhnlichen 4-Gang-Menü, welches ca. 3,5 Stunden dauert, ist um 17:00 Uhr vor dem „Le Bistro“ in der Langen Straße 10.

Um Anmeldung bis zum 6.3.2024 wird gebeten, in der Tourist-Information unter der Telefon-Nr. 05722/206 181. Die Kosten betragen 52,90 Euro pro Person, die im Vorfeld der Stadtführung, ebenfalls bis zum 6.3.2024 in der Tourist-Information entrichtet werden müssen. (pr/Fotos: pr/Archiv)

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