2G auch im Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen, Böllerverbot: Das haben Bund und Länder heute beschlossen
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Am heutigen Donnerstag tagten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer per Videokonferenz angesichts weiterer Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

Die Bundesländer müssen ihre Corona-Verordnungen entsprechend anpassen.

Die Beschlüsse in Kurzform:

Bis Weihnachten sollen bis zu 30 Millionen Corona-Impfungen verabreicht werden. Das beinhaltet Erst-, Zweit- und Drittimpfungen.

Der Kreis an Personen, die Impfungen durchführen dürfen, soll erweitert werden. Ärzte sollen die Impfung an Apotheker und Pflegefachkräfte in Seniorenheimen delegieren dürfen. Auch Zahnärzte sollen Corona-Impfungen durchführen können.

Bund und Länder wollen bis Jahresende klären, den Status als vollständig geimpfte Person zeitlich zu beschränken, falls keine Dritt-/Booster-/Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Die EU diskutiert, dass der Impfstatus nur noch neun Monate gültig sein soll.

Für den Kultur- und Freizeitsektor (Kino, Gastronomie, Theater) gilt künftig „2G“, der Zutritt soll also nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein. Ein ergänzender Test (2G plus) kann vorgeschrieben werden. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können, sowie für jene, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ebenfalls sind Ausnahmen für alle bis 18 Jahren möglich.

Im Einzelhandel gilt künftig bundesweit inzidenzunabhängig „2G“. Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs. Kontrollieren müssen die Geschäfte selbst.

Private Treffen sind, sofern Ungeimpfte daran teilnehmen, auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Treffen, ausschließlich von Geimpften und Genesenen sind davon nicht betroffen.

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Bei Veranstaltungen im Freien gilt eine Beschränkung auf 15.000 Zuschauer. In geschlossenen Räumen höchstens 5.000 Zuschauer. Es gilt „2G“, ergänzend kann ein aktueller Test („2G plus“) vorgeschrieben werden. Länder mit hohem Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen „nach Möglichkeit“ absagen und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer abhalten („Geisterspiele“).

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 350 müssen Clubs und Discos in Innenräumen schließen und Kontakte reduziert werden. Bei privaten Feiern gilt eine Obergrenze von 50 Teilnehmern (2G) innen und 200 Personen außen (ebenfalls 2G).

In Schulen gilt in allen Klassen eine Maskenpflicht.

Die Maßnahmen werden als bundesweit einheitliche Mindeststandards angesehen. Verschärfungen durch einzelne Länder und Regionen sind möglich.

In Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg gebracht werden.

Der Bundestag soll über eine allgemeine Impfpflicht ab etwa Februar 2022 entscheiden. Der Ethikrat soll dazu eine Empfehlung erarbeiten.

Ein Expertengremium von Wissenschaftlern soll einmal pro Woche im Bundeskanzleramt tagen und gemeinsame Vorschläge erarbeiten.

Der Verkauf von Böllern und Raketen vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Vor dem Zünden von Feuerwerk wird vor dem „Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der enormen Belastung des Gesundheitssystems“ abgeraten. An Silvester und Neujahr gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot.

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