Niedersächsischer Fußballverband informiert über Regelung bei Corona-Warnstufe 2
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(Niedersachsen) Die Corona-Warnstufe 2 gilt seit heute und bringt für den Fußball einige weitere Einschränkungen. Darüber informierte der Niedersächsische Fußballverband (NFV) in einem Rundschreiben.

Grundsätzlich gilt demnach für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Funktionsteams, Zuschauer etc. die 2G-Regelung unter freiem Himmel. Der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind. Dies gilt sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.

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Die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen sowie das Fußballspielen in der Halle ist nur noch unter den Bedingungen der 2G+-Regelung möglich, wonach noch zusätzlich ein negativer Test erforderlich ist. Zudem ist abseits der aktiven Sportausübung eine FFP2-Maske zu tragen, eine medizinische Maske ist nach Feststellung der Warnstufe II in geschlossenen Räumen nicht mehr ausreichend.

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bis einschließlich 17 Jahre) gilt die 3G-, 2G- bzw. 2G+-Regel nicht. Auch nach Feststellung der Warnstufe 2 besteht die Möglichkeit, Fußballspiele auszutragen. Vor dem Hintergrund des nachweislich geringen Infektionsrisikos an der frischen Luft hat sich der Niedersächsische Fußballverband deshalb für die mögliche Fortführung des Spielbetriebes im Freien – unter Einhaltung aller Hygienevorgaben – entschieden. Gleichzeitig haben jedoch die Kreis- und Bezirksgliederungen des NFV die Möglichkeit, auf die sich ändernden Rahmenbedingungen zu reagieren, Spiele (ggf. flächendeckend) abzusetzen und in Absprache mit den beteiligten Vereinen in das kommende Kalenderjahr zu verlegen. In diesem Fall sollen keine Verwaltungsgebühren erhoben werden.

(Quelle: Niedersächsischer Fußballverband)
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