Landkreis Schaumburg: Vorsicht beim Kauf von Desinfektionsmitteln
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(Landkreis) Die Kreisverwaltung warnt vor dem Kauf von Hand- oder Flächen-Desinfektionsmitteln, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und möglicherweise nicht wirksam sind.

Es ist darauf zu achten, dass die folgenden verpflichtenden Angaben der jeweiligen Hersteller auf den Verpackungen zu finden sind:

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  • Name
  • Anschrift
  • Zulassungsnummer des Herstellers
  • Informationen zu allen enthaltenen Wirkstoffen und ihrer Konzentration
  • Haltbarkeitsdatum
  • Hinweise zu Lagerung und Entsorgung

Darüber hinaus müssen entsprechende Piktogramme Gefahrenhinweise erkennen lassen sowie verständliche Angaben über die Häufigkeit und Dosierung des Mittels vorhanden sein.

Der Landkreis warnt weiter: „Vorsicht ist geboten bei Mitteln mit dem Hinweis ´umweltfreundlich´ oder ´ungiftig´ – diese verharmlosende Auskunft ist irreführend und darf nicht verwendet werden.“ (pr)

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