(Landkreis) Die Kreisverwaltung warnt vor dem Kauf von Hand- oder Flächen-Desinfektionsmitteln, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und möglicherweise nicht wirksam sind.
Es ist darauf zu achten, dass die folgenden verpflichtenden Angaben der jeweiligen Hersteller auf den Verpackungen zu finden sind:
- Name
- Anschrift
- Zulassungsnummer des Herstellers
- Informationen zu allen enthaltenen Wirkstoffen und ihrer Konzentration
- Haltbarkeitsdatum
- Hinweise zu Lagerung und Entsorgung
Darüber hinaus müssen entsprechende Piktogramme Gefahrenhinweise erkennen lassen sowie verständliche Angaben über die Häufigkeit und Dosierung des Mittels vorhanden sein.
Der Landkreis warnt weiter: „Vorsicht ist geboten bei Mitteln mit dem Hinweis ´umweltfreundlich´ oder ´ungiftig´ – diese verharmlosende Auskunft ist irreführend und darf nicht verwendet werden.“ (pr)