Jagdgenossenschaft tagt: Einwohner durch einige rücksichtslose Hundehalter irritiert
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(Wendthagen-Ehlen) Der Genossenschaftsvorsitzende Heinz Wöpking berichtete den zahlenreich anwesenden Besitzern und Eigentümern der bejagbaren Flächen des Ortes und den vier nicht stimmberechtigen Gästen über die wenig spektakulären Vorkommnisse des vergangenen Jahres.

So erfuhren die Anwesenden, dass die Finanzen des Vereins weiterhin geordnet sind, dass die Kassenprüfung ohne jegliche Beanstandung verlaufen ist und dass die Vorgaben der neu vorgelegten niedersächsische Mustersatzung für Jagdgenossenschaften schon in der Satzung der Wendthagen-Ehler Genossenschaft bereits seit langem enthalten sind, also keine Satzungsänderung im nächsten Berichtsjahr anstehen muss. Die stimmberechtigen Mitglieder erteilten daher dem Vorstand einstimmig Entlastung.

Jagdpächter Michael Koller berichtetet, dass es – nachdem die Tempobegrenzung auf 50 km/h in Höhe der ehemaligen Mülldeponie an der Wendthäger Straße bzw. Hauptstraße entfallen ist – durch die nun erhöhte Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge zu drei Wildunfällen gekommen ist, bei denen zwei Rehe und ein Waschbär zu Tode gekommen sind und natürlich an den beteiligten Fahrzeugen teils ein hoher Sachschaden entstanden sei.

von links nach rechts: Ortsbürgermeister und Jagdpächter Michel Koller, Jagdpächter Bernd Struckmann, Vorsitzender Heinz Wöbking, Schriftführer Bernd Tegtmeier.

Zu prüfen sei, ob an diesem Straßenabschnitt, an dem die Fahrzeuglenker das wechselnde Wild erst sehen könnten, wenn es unmittelbar vor ihnen auf der Straße steht, nicht eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von beispielsweise 70 km/h von Vorteil wäre.

Jagdpächter Bernd Struckmann berichtete über die letztjährige Jagdstrecke:

– 19 Wildschweine, davon 9 Keiler
– 6 Rehe, davon 2 Böcke
– 6 Füchse
– 3 Muffel, davon 2 Widder
– 2 Waschbären
– 1 Dachs

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Weniger erfreuliches berichteten einige der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Waren es früher nur wenige Hundehalter, die ihre Vierbeiner in der gesetzlichen Brut- und Setzzeit frei, das heißt ohne die vorgeschriebene Leine über die Felder und Wiesen des Ortes laufen ließen, so hat sich in diesem Jahr die Zahl der unvernünftigen oder unbelehrbaren Hundebesitzer offenbar beträchtlich erhöht. Insbesondere im Bereich der Hauptstraße und des Kohlenweges jagen größere Hunde hinter Rehen und Hasen her, sie wildern. Auch stören sie dabei die Wildvögel bei der Aufzucht ihrer Brut.

Das Problem, auch wenn sie von Bürgern auf die Anleinpflicht ihrer Vierbeiner in der Zeit vom 1.4. bis 15.7.24 freundlich hingewiesen werden, reagieren einige von ihnen mit verbalen Unflätigkeiten oder gar üblen Beschimpfungen.

Einige der anwesenden Jagdgenossen sowie Gäste

Fälle, wie im Mai 2019 von den Schaumburger Nachrichten aus Lüdersfeld berichtet, wo eine Hundehalter aus Obernkirchen einen Bürger, der ihn auf die Anleinpflicht hinwies, mit der zweckentfremdeten Hundeleine verprügelte, sind aber in Wendthagen Gott sei Dank noch nicht vorgekommen. Jedenfalls müsste auch diesen Hundehaltern klar sein, dass ihnen laut Gesetz in Niedersachsen im Ernstfall Konsequenzen drohen, und zwar durch Bußgelder bis zur Höhe von 5.000 Euro.

Die auf der Versammlung Anwesenden setzen weiterhin auf die Vernunft und die Einsicht der Hundehalter, die in der Gemarkung Wendthagen-Ehlen mit ihren Hunden zukünftig angeleint spazieren gehen und sie somit auf Anzeigen verzichten können.

(pr/Fotos: pr)

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