Jetzt zehn Kommunen: Rinteln tritt der Nenndorfer Erklärung bei
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(Landkreis) Im Rahmen des ersten Treffens der Nenndorfer Erklärung im neuen Jahr sind die Mitgliedskommunen der Nenndorfer Erklärung zum Austausch hinsichtlich des aktuellen Sachstands im Projekt der ICE-Trasse Hannover-Bielefeld zusammengekommen.

Es durfte auch ein weiteres Mitglied in der Runde begrüßt werden. Die Stadt Rinteln wurde nach ihrem Ratsbeschluss zum Beitritt der Nenndorfer Erklärung auch im Kreise des Zusammenschlusses selbst per Beschluss aufgenommen. Die Nenndorfer Erklärung umfassen nun mittlerweile 10 Kommunen (die Städte Barsinghausen, Bückeburg, Porta Westfalica, Seelze und Rinteln, sowie die Samtgemeinden Lindhorst, Nenndorf, Nienstädt, Rodenberg und die Gemeinde Auetal). In der Nenndorfer Erklärung bekennen sich die Gemeinden „zu den Zielen eines bedarfsgerechten Ausbaus der Fernverkehrsverbindung zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet und der nachhaltigen Verbesserung des Schienenpersonenverkehrs zwischen Hannover und dem Ruhrgebiet“, lehnen jedoch ausdrücklich die „Zerschneidung bislang nicht betroffener Bereiche, seien es Wohngebiete oder landwirtschaftliche Flächen sowie die unwiederbringliche Zerstörung wertvoller Flächenfür den Naturschutz, insbesondere mit landes- und bundesweiter Bedeutung“ ab, wie es darin heißt.

Beim ersten Treffen im neuen Jahr wurde sich dann zunächst rege über die jüngsten Entwicklungen ausgetauscht. Neuigkeiten nach den letzten Info-Märkten und Regionaltreffen zum Projekt im November sowie Dezember gibt es nicht. Die Veröffentlichung der Trassierungsalternativen steht weiterhin aus – der ursprünglich mit Sommer 2023 und später mit Winter 2023 seitens DB kommunizierte Veröffentlichungszeitraum konnte somit nicht gehalten werden. In der Runde wurde in diesem Zusammenhang geschlussfolgert, dass sich die DB nun intensiver mit den Raumwiderständen bzw. Schutzgütern auseinandersetzt und insbesondere Trinkwasser- sowie Heilquellenschutz näher betrachtet und untersucht.

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Möglicherweise liegen der DB nicht ausreichend Unterlagen aus diesem Bereich vor, wird seitens der Kommunen vermutet. Zudem werden seitens aktuell vermehrt Gespräche mit den Fachbehörden, Kommunen und weiteren Beteiligten zum Thema Trinkwasser und Heilquellenschutz gesucht. Aufgrund dieser Entwicklungen prognostiziert Rechtsanwalt Dr. Durinke, der die Nenndorfer Erklärung juristisch begleitet, dass die DB fortan die engeren Schutzzonen benannter Schutzgüter ausschließen wird und Alternativen in den Schutzzonen 3 (Randbereichen) lokalisieren werde.

Bürgermeister und Vertreter der zehn Mitgliedskommunen, die der Nenndorfer Erklärung beigetreten sind. (Foto: pr)

Um in diesem Infrastrukturprojekt weitere wichtige Informationen zu erhalten, werden die Mitgliedskommunen von der DB weitere Stellungnahmen anfordern, beispielsweise zur geplanten Einfädelungssituation im Bereich Wunstorf. Ob weiterhin eine Raumverträglichkeitsprüfung für das Projekt geplant sei, würde man ebenfalls in Erfahrung bringen wollen. In der Runde wird vermutet, dass die DB gegebenenfalls die Regionaltreffen und die damit verbundene Öffentlichkeitsbeteiligung als „Ersatzformat“ ansieht. Auch das niedersächsische Verkehrsministerium soll um Stellungnahme gebeten werden. Eine Wortmeldung des niedersächsischen Verkehrsministers, Olaf Lies, auf einem der Öffentlichkeitsformate der DB im vergangenen Jahr zur Fahrzeitvorgabe von 31 Minuten (Hannover-Bielefeld) als „schwieriger“ Abwägungsfaktor soll klargestellt werden. (pr)

(Hier geht es zur Nenndorfer Erklärung: KLICK)

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