Stadthagen: Meldungen aus dem Polizeibericht
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(Stadthagen) Am 4.2.2024, gegen 1 Uhr, wurde durch zwei Beamte der Polizei in Stadthagen eine Verkehrskontrolle durchgeführt.

Im Rahmen dieser Kontrolle konnte ein 36-jähriger, in Aleppo geborener, Schwede festgestellt werden. Dieser konnte lediglich einen schwedischen Führerschein vorweisen, der, laut dem aufgedruckten Datum bereits abgelaufen war.

Eine nähere Prüfung des Dokumentes ergab Zweifel an der Echtheit des Führerscheines. Durch die Polizei wurde eine Strafanzeige erstatte, der Führerschein wurde beschlagnahmt und dem Schweden wurde die Weiterfahrt untersagt.

Betrug mit Kleinstbeträgen über zwei Jahre

(Stadthagen) Am 3.2.2024 wurde durch einen 25-jährigen Stadthäger angezeigt, dass durch ein Zahlungsunternehmen bereits seit zwei Jahre regelmäßig Kleinstbeträge von seinem Konto abgebucht wurden. Dies sei ihm bisher nicht aufgefallen, da es sich immer um niedrige ein- oder zweistellige Beträge gehandelt habe.

Als ihm die Unregelmäßigkeiten aufgefallen seien, habe er versucht, über das Unternehmen die Beträge zurückzubuchen, dies sei aber nicht möglich. Daher habe er sich entschlossen eine Anzeige zu erstatten. Insgesamt ist ein Schaden von rund 730 Euro entstanden.

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Mit Alkohol am Steuer erwischt

(Stadthagen) Am 3.2.2024 um 00:05 Uhr wurde in Stadthagen, St. Annen eine 63-jähriger Stadthäger mit seinem PKW im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Im Verlauf der Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass der Stadthäger Alkohol konsumiert haben könnte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,17 Promille.

Bei dem Stadthäger wurde eine Blutentnahme durchgeführt, sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Durch die Polizei wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Bankkarte im SB-Terminal vergessen

(Stadthagen) Durch einen 50-jährigen Stadthäger wurde am 2.2.2024 eine Unterschlagung angezeigt. Er gab an, dass er bereits am 1.2.2024 gegen 18:30 Uhr bei der Sparkasse in Stadthagen am SB-Terminal eine Überweisung getätigt habe. Dort habe er seine EC Karte vergessen. Dies sei ihm auch nach kurzer Zeit aufgefallen. Der Mann sei daraufhin zurückgegangen. Die Karte sei dann schon nicht mehr vor Ort gewesen.

Eine Nachfrage bei der Sparkasse habe ergeben, dass die Karte auch nicht vom Automaten eingezogen wurde. Daher bleibt nur der Schluss, dass jemand die Karte gefunden und an sich genommen hat. Leider hat derjenige die Karte nicht abgegeben, so dass durch den Stadthäger eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung erstattet wurde. (po)

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