Stadtverwaltung Bückeburg: Pflicht für medizinische Masken auf dem Wochenmarkt
Werbung

(Bückeburg) Die Stadtverwaltung teilt mit, dass laut Niedersächsischer Corona-Verordnung auf dem Wochenmarkt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Verpflichtung ausgenommen, bei Jugendlichen bis 15 Jahre reicht eine Stoffmaske.

Werbung

„Die Besucher des Marktes werden gebeten, zum Schutz unser aller Gesundheit beizutragen und die Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht einzuhalten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Nichtbefolgen der Corona-Verordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann“, heißt es einer Pressemitteilung abschließend (pr)

Werbung