Niedersachsen verbietet Silvesterfeuerwerk
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(Niedersachsen) Das Land macht ernst. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk und das Abbrennen wird komplett verboten. Auch Altbestände dürfen nicht mehr verbraucht werden. In der heute veröffentlichten Corona-Verordnung, die ab dem 16.12. in Kraft tritt, heißt es im Original:

§ 10 a
(1) Der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen sind unzulässig. Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr zugelassen sind oder der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben dienen.

(2) Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. Satz 1 gilt nicht für die Nutzung pyrotechnischer Gegenstände als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr oder bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.

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(3) Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist verboten.

Weiterhin sind am 31. Dezember und am 1. Januar 2021 „Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die anwesenden Personen hierbei das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 einhalten“.

Kritik am Böllerverbot äußerte Feuerwerkshersteller „Comet“ aus Bremerhaven. Laut einem NDR-Bericht erzielt das Unternehmen fast seinen kompletten Jahresumsatz mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Jetzt drohe die Insolvenz. Rund 50 Millionen Euro Umsatz erzielt Comet mit dem Verkauf von Raketen und Böllern normalerweise pro Jahr und beschäftigt eigenen Angaben zufolge in der Hochsaison bis zu 200 Mitarbeiter.

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