Stadthagen: Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
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(Stadthagen) Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Stadthagen darauf hin, dass während des Wochenmarktes (Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8 – 13 Uhr) auf dem gesamten Marktgelände eine Maskenpflicht herrscht.

Dies gilt auch für Passanten, die den Wochenmarkt nur überqueren wollen.

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Die Maskenpflicht ergibt sich aus der aktuellen Corona-Verordnung, die für Wochenmärkte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorsieht.

„Rechtlich gesehen handelt es sich beim Wochenmarktgelände während der Marktzeiten um ein festgesetztes und räumlich begrenztes Areal“, schreibt die Stadtverwaltung hierzu in einer Pressemitteilung, „dies ist vergleichbar mit dem Gebäude eines Supermarktes. Auch dort gilt eine Maskenpflicht, sobald man das Gebäude betritt, unabhängig von einer konkreten Kaufabsicht.“ (pr)

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