(Bückeburg) Im September 2023 fasste der Rat der Stadt Bückeburg unter großem Interesse der Öffentlichkeit die abschließenden Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes ,sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Zusammenhang der Planungen der Firma Bauerngut zur Errichtung eines Logistiklagers an der Straße Hasengarten südlich der B 83.
Während der fortgeschrittenen Planungen des Logistikgebäudes wurden technisch kleinere Änderungen in der Planung erforderlich, die vom im September verabschiedeten Vorhabenplan abweichen, so die Verwaltung in einer Pressemitteilung. Daher wurde eine Rats-Sondersitzung am 22. Februar einberufen, „um größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen“. Der Rat werde „darüber beraten, den bisherigen Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie den Feststellungbeschluss der Flächennutzungsplanänderung aufzuheben und eine erneute Auslegung der Planungen durchzuführen“, heißt es darin.
„An der eigentlichen Planung ändert sich nichts Wesentliches“, wird Bürgermeister Wohlgemuth zitiert. „Aufgrund einer Vielzahl kleinerer Anpassungen, die sich durch die konkrete Objektplanung ergeben haben, sollen diese in die Planung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Eingang finden, so dass eine erneute Auslegung der Planungen erfolgen soll“, so Wohlgemuth weiter.
Außerdem werde dem Rat vorgeschlagen, die Hauptsatzung zu ändern: „Hinsichtlich der bisherigen Formulierung zur Bekanntmachung im Internet gibt es rechtliche Unwägbarkeiten, so dass eine Anpassung der Hauptsatzung geboten ist. Aufgrund der spezialgesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches ist nach aktuellen Erkenntnissen nicht eindeutig, ob die alleinige Bekanntmachung im Internet rechtlich ausreichend ist. Diesem Umstand soll mit der Änderung der Hauptsatzung begegnet werden.“ Dies könnte möglicherweise darauf hindeuten, dass Bekanntmachungen künftig nur noch im Internet stattfinden müssten.
Die erneute Auslegung der Planunterlagen wird voraussichtlich im März/April dieses Jahrs stattfinden. Bürger haben wiederholt die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zur Planung zu äußern. Diese werden dann erneut bewertet und zur abschließenden Stellungnahme dem Rat der Stadt Bückeburg vorgelegt.
Die Wiederaufnahme der Planverfahren soll möglichst im Mai abgeschlossen sein und verzögert den von der Fa. Bauerngut avisierten Baubeginn nicht. „Das bisherige Verfahren ist professionell und mit hoher Sorgfalt seitens der Verwaltung bearbeitet worden. Bei derart komplexen Bauvorhaben, bei dem zudem eine hohe Rechtssicherheit gewährleistet werden muss, sind erneute Auslegungen nicht unüblich“, erläutert Bürgermeister Wohlgemuth. (pr, vu)