Landkreis Schaumburg: Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden
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(Landkreis) Nach Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg gestellt werden, per Email an wasser@schaumburg.de
oder per Post an Landkreis Schaumburg, Amt 66, Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen.

Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises abrufbar oder können direkt bei der Unteren Wasserbehörde angefordert werden. Informationen hierzu unter den Rufnummern 05721 / 703-1445 oder –1417.

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Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html, s. unter FAQ.

Die Förderrichtlinie zum Nachlesen und den Antrag zum herunterladen finden Sie unter:  www.schaumburg.de/Aktuelles

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