Konzept zur naturnahen Pflege der Wegeränder
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(Bückeburg) Wie bereits im vergangenen Jahr wird die Stadt Bückeburg auch im Jahr 2022 auf einigen Wegen die Mäharbeiten zu den Zeitpunkten durchführen, die im Pflege- und Entwicklungskonzept für die Straßen- und Wegeränder außerhalb geschlossener Ortschaften empfohlen wurden.

Der Probebetrieb ist zunächst auf fünf Jahre angelegt, momentan befindet er sich im 2. Ausführungsjahr. Die ausgewählten sieben Wege werden für die gesamte Dauer des Probebetriebes die gleichen bleiben. Dies teilte jetzt die Stadtverwaltung mit.

Mit der Umsetzung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes soll durch Anwendung verschiedener Mahdstrategien, insbesondere durch eine räumlich und zeitlich differenzierte Mahd, besserer Lebensraum für Tiere geschaffen werden. Dies soll durch die Förderung der Artenvielfalt der heimischen Flora und der Schaffung von mehr Strukturen in der Vegetation gelingen. Außerdem sollen die Bedingungen zur Entwicklung einer standortgerechten Dauervegetation verbessert werden.

Im Jahr 2021 erfolgte auf den ausgewählten Graswegen und Wegeseitenrändern nun erstmalig die Mahd zu den im Konzept vorgegebenen Zeitpunkten. So erfolgte bei einigen Wegen die erste Mahd des jeweiligen breiteren Randstreifens bereits Anfang Mai. Der 2. Mahdtermin war Ende Juni. Hier wurde der jeweilige Weg entsprechend seiner Kategorie entweder vollständig gemäht oder nur die Fahrspuren mit Zwischenstreifen auf einer Breite von 3 m. Der letzte Mähdurchgang wurde vom Baubetriebshof im Oktober 2021 ausgeführt. Obwohl zu diesem Zeitpunkt tatsächlich alle Wege gemäht wurden, gab es auch hier Differenzierungen. So wurden einige Wege vollständig gemäht, andere nur in einer Breite von 3 m. In jedem Fall verblieben einige Altgrasinseln, die als Winterquartier für Insekten und Spinnen dienen können.

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Vor Ausführung der 1. Mahd wurden vom Fachdezernat Umwelt der Stadt Bückeburg auf den ausgewählten Wegen Abschnitte festgelegt, die nun während des Probebetriebs evaluiert werden. Im April 2021 fand eine Bestandsaufnahme der Vegetation statt. Im Laufe des Jahres wurden die Teilflächen insgesamt dreimal, im Juni, August und Oktober, begutachtet. Mit Ausnahme der Erhöhung der Strukturvielfalt auf den Graswegen und den Wegeseitenrändern kann in Hinblick auf eine Änderung der Artenzusammensetzung der Vegetation noch keine Aussage getroffen werden.

Im Zusammenhang mit dem Probebetrieb weist die Stadt Bückeburg erneut darauf hin, dass die Seitenränder und Graswege entlang der für den Probebetrieb ausgewählten öffentlichen Wege nicht durch Eigentümer oder Pächter der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gemäht werden sollen. Die betroffenen Eigentümer und Pächter wurden dazu im vergangenen Jahr bereits durch die Stadt Bückeburg persönlich angeschrieben. Die Eigentümer von Grundstücken entlang der ausgewählten Wege, die ihre Flächen verpachtet haben, werden gebeten, diese Information an die Pächter weiterzugeben.

Zudem bittet die Stadt Bückeburg die Bewirtschafter der angrenzenden Flächen darum, die gemeinsame Grenze zu beachten. Voraussichtlich im Juni wird im Rahmen der Evaluation erneut überprüft, ob die für die naturnahe Pflege ausgewählten Wege eventuell an ihren Rändern überpflügt wurden mit der Folge der Verringerung der Wege- oder Seitenstreifenbreiten. Sollte eine Nutzung der kommunalen Wege festgestellt werden, wird die Stadt Bückeburg die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen kontaktieren.

(Quelle: Stadt Bückeburg, Foto: Archiv)

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