Ein Brunnen als Wasserquelle für Garten oder Pool? Untere Wasserbehörde gibt Hinweise
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(Landkreis) Wer für seinen Garten Wasser benötigt, kommt schnell auf die Idee, einen Gartenbrunnen anzulegen. Ob dies sinnvoll ist, müsse gut überlegt werden, teilt jetzt die Untere Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg mit. Insbesondere müsse bedacht werden, das Gartenpools oder Planschbecken für Kinder ausschließlich mit Trinkwasser befüllt werden dürfen, denn mikrobiologische Verunreinigungen können zum Beispiel Durchfallerkrankungen verursachen.

Auch im Wasser gelöste Stoffe wie Eisen oder Mangan können den Badespaß im wahrsten Sinne des Wortes trüben. Kommt das Grundwasser mit Luft in Kontakt, kann es zu Ausflockungen oder Schlieren kommen, die nur schwer oder gar nicht entfernt werden können.

Die Reinhaltung und Bewirtschaftung des Grundwassers ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Dort heißt es, dass Gewässerbenutzungen erlaubnispflichtig, zumindest aber anzeigepflichtig sind. Diese Pflicht besteht auch für Gartenbrunnen. Die Anzeige muss vor Baubeginn erfolgen. Seriöse Bohrunternehmen weisen in der Regel darauf hin und erledigen diese Aufgabe für den Kunden.

Nach Eingang der Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde wird geprüft, ob der geplante Brunnen zulässig ist, die Anzeige ausreicht oder ob der Brunnen in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet errichtet werden soll. Dort sind Bohrungen entweder verboten oder zumindest streng reglementiert. Darüber hinaus wird für den Brunnenbetrieb eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.

Ob sich ein Grundstück in einem dieser Schutzgebiete befindet, kann unter dem Stichwort „Wasserschutzgebiete“ auf der Homepage des Landkreises Schaumburg in Erfahrung gebracht werden. Dort sind unter „Gartenbrunnen“ ein Anzeigevordruck sowie weitere Informationen rund um dieses Thema zu finden.

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Die Untere Wasserbehörde empfiehlt außerdem vorab zu prüfen, ob ein Brunnen wirklich die sparsamere Alternative ist: „Brunnen sind oft weder finanziell noch ökologisch eine sinnvolle Lösung. Die Installation eines Zwischenzählers in der Hauswasserinstallation zur Einsparung der Abwassergebühren ist meist kostengünstiger als das Anlegen eines Brunnens.“

Ein Gartenbrunnen ersetzt auch nicht die notwendigen Überlegungen zur Wassereinsparung. So ist es zum Beispiel wesentlich effizienter, wenn die Grünanlagen erst in den Abendstunden bewässert werden, in denen die natürliche Verdunstung deutlich geringer ist. Sehr sinnvoll ist auch die Speicherung von Niederschlagswasser in Regenwasserzisternen oder geeigneten Behältern an den Fallrohren der Dachentwässerung. Ebenso müsse kritisch hinterfragt werden, ob die Anschaffung eines eigenen Gartenpools aus ökologischer Sicht sinnvoll ist.

Sollte der Entschluss gefasst sein, einen Brunnen zu errichten, ist es wichtig, dass eine Fachfirma mit der Umsetzung beauftragt wird. Es gilt verschiedene technische Regeln und DIN-Normen zu kennen und zu beachten. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Brunnen dauerhaft und sicher betrieben werden kann und es nicht zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommt.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg steht telefonisch unter 05721/703-1416 oder -1415 oder E-Mail wasser@schaumburg.de für Rückfragen zur Verfügung. (pr)

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