Noch blau oder bereits grün? Polizei kontrolliert Versicherungskennzeichen
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(Landkreis) Seit Dienstag, den 1.3.2022, gelten unter anderem für Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge die neuen grünen Versicherungskennzeichen.

Die Polizei in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg stellte in dem Zeitraum vom 1.3. bis zum Abend des 2.3.22 insgesamt elf Verstöße hinsichtlich ungültiger Versicherungskennzeichen fest. In neun von elf Fällen handelte es sich bei den kontrollierten Fahrzeugen um E-Scooter.

In Stadthagen stellten die Polizeibeamten am Mittwoch alleine drei Verstöße fest. Die meist jüngeren Fahrer, allesamt mit Elektrorollern unterwegs, zeigten sich überrascht von der Kontrolle. Sie gaben an, dass sie von dem Wechsel nicht gewusst bzw. es bisher versäumt hätten das neue Kennzeichen anzubringen.

In Bückeburg zog am Dienstag ein anderes Fahrzeug, ebenfalls noch mit einem blauen Versicherungskennzeichen, die Aufmerksamkeit einer Funkstreifenwagenbesatzung auf sich. Ein 17-jähriger Jugendlicher fuhr gegen 15:30 Uhr mit seinem Renault Twizy durch die Herminenstraße. Der junge Mann zeigte sich bei der Verkehrskontrolle einsichtig. Die Mutter des Jugendlichen erschien am Kontrollort und gab zu, es versäumt zu haben ein gültiges Kennzeichen für das als Kleinkraftrad geltende Elektrofahrzeug zu besorgen. Anderthalb Stunden später erschien die 51-Jährige in der Dienststelle des Kommissariats und zeigte ein grünes, gültiges Versicherungskennzeichen für den Renault vor.

Ebenfalls in Bückeburg war eine 37-jährige Frau um 13:20 Uhr mit ihrem Motorroller auf der Hannoverschen Straße unterwegs. Auch hier mit fehlendem Versicherungsschutz. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Frau, entgegen ihrer Angaben, keine Folgeversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen hatte. Außerdem fuhr ihr als Mofa deutlich schneller als die angegebenen 25 km/h. Für das Führen eines Kleinkraftrades mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit über 25 km/h benötigte die Frau einen Führerschein. Sie konnte lediglich eine Prüfbescheinigung vorlegen.

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Die Polizeibeamten untersagten der Obernkirchnerin die Weiterfahrt und mussten neben einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch noch ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die Frau einleiten.

In Nienburg war ein 22-jähriger Mann am Mittwoch gegen 15:20 Uhr mit seinem E-Scooter und blauem Versicherungskennzeichen in der Ernstingsstraße unterwegs. Der Nienburger wurde von einer Polizeistreife auf sein ungültiges Kennzeichen angesprochen. Er zeigte sich überrascht, aber auch einsichtig. Bis sein Fahrzeug wieder über einen aktuellen Versicherungsschutz verfügt, musste der junge Mann seinen Roller schieben.

In allen Fällen leiteten die Polizeibeamten Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Denn wer mit einem Fahrzeug ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, besitzt keinen Versicherungsschutz.

„Wer mit einem nicht versicherten Fahrzeug beispielweise an einem Unfall beteiligt ist, macht sich nicht nur strafbar. In einem solchen Fall können auch erhebliche (Unfall-)Kosten auf die Fahrerin oder den Fahrer zukommen“, so Julia Haase, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. (po/Foto: Polizei)

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