Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stadthagen
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(Stadthagen) Das Amt der Stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stadthagen ist am 21.04.2022 neu zu besetzen.

Schiedspersonen sowie deren Stellvertreter/-innen werden vom Rat der Stadt Stadthagen für fünf Jahre gewählt.
Zur Schiedsperson bzw. zur stellvertretenden Schiedsperson kann gewählt werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seiner Fähigkeit für das Amt geeignet ist (Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Bereitschaft zum Gespräch), das 30. Lebensjahr vollendet hat und im Schiedsamtsbezirk wohnt.

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Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Nicht in das Amt berufen werden soll, wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Interessierte Personen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 15. Dezember 2021 an die Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, Frau Burger, b.burger@stadthagen.de, zu übersenden. (pr)

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