Landkreis Schaumburg hebt Corona-Allgemeinverfügung auf: Lockerung von 3G-Regelung ab heute
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(Landkreis) Die Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg aufgrund des Überschreitens des Leitindikators „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Fünftagesabschnitt) ist seit heute, 30.9., aufgehoben.

Diese „Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Schaumburg – Feststellung des Überschreitens des Leitindikators „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen“, so heißt es in bestem Amtsdeutsch, ist auf der Internetseite des Landkreises Schaumburg am 28. September veröffentlicht worden.

Die Inzidenz lag laut Angaben der Kreisverwaltung an folgenden Tagen unter dem Wert von 50: Am 23. September 2021: 49,2; am 24. September 2021: 42,3; am 25. September 2021: 41,0; am 26. September 2021 (Sonntag): 33,5; am 27. September 2021: 32,2 und am 28. September 2021: 30,9.

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Allgemeinverfügung aufgehoben: In vielen Bereichen keine 3G-Pflicht mehr

Das bedeutet im Wesentlichen eine Aufhebung der „3G-Regel“ (geimpft, genesen oder getestet) unter anderem für Innengastronomie, Friseure, Fitnessstudios, Kinos oder Theater. Unabhängig von Warnstufe oder Inzidenz gilt „3G“ allerdings laut der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen weiterhin in Heimen und Einrichtungen für Senioren oder pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen, bei Veranstaltungen mit über 1.000 Besuchern, sowie in Clubs, Discotheken und Shisha-Bars.

Veranstaltern und Gastronomiebetreibern steht es darüber hinaus frei, strengere Regeln als die der Corona-Verordnung zu erlassen. Entscheidet sich ein Restaurantbesitzer beispielsweise für „2G“, erlaubt also nur nachweislich gegen Corona geimpften oder getesteten Personen Zugang, können im Gegenzug Maskenpflicht und Abstandsregeln entfallen.

Die Allgemeinverfügung war zunächst am 1. September in Kraft getreten, da der Leitindikator „Neuinfizierte“ seinerzeit an fünf aufeinander folgenden Werktagen über dem Wert von 50 gelegen hatte.

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