Corona: Landkreis verschickt Nachweise über Genesung
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(Landkreis) Das Gesundheitsamt des Landkreises Schaumburg versendet in diesen Tagen in einem Massenverfahren an rund 4.500 Personen im Kreisgebiet, bei denen eine Covid19-Infektion mittels laborbestätigter PCR-Testung nachgewiesen und durch das Corona-Team des Gesundheitsamtes erfasst wurde, einen individuellen Genesenennachweis.

Hintergrund dieser Aktion ist die vor kurzem getroffene Regelung, dass Genesende und Geimpfte mit Getesteten gleichgestellt sind.

Diese sogenannte „GGG-Regelung“ hat die Bundesregierung mit der „Covid19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – (SchAusnahmV)“ getroffen, die insbesondere

  • bestehende Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für getestete Personen auf geimpfte Personen und genesene Personen ausweitet, sodass für geimpfte und genesene Personen etwa ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung entfällt,
  • für geimpfte Personen und genesene Personen Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft vorsieht und
  • für geimpfte Personen und genesene Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten vorsieht.

Als genesen gilt eine Person, bei der nach einer überstandenen Infektion aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt und die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist.

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Der Ausweis ist frühestens 28 Tage nach dem Meldedatum des ersten positiven Tests gültig und gilt derzeit nur für maximal sechs Monate.

Nach diesen sechs Monaten können die vormals „Genesenen“ den Status als „vollständig geimpft“ erlangen, wenn sie eine einmalige Dosis eines zugelassenen Impfstoffes erhalten.

Der genaue Gültigkeitszeitraum des Ausweises für die jeweilige genesene Person ergibt sich aus dem individuellen Genesenennachweis. (pr)

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