Stadthagen: Maskenpflicht in Fußgängerzone bis Ende November verlängert
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(Landkreis) Mit Blick auf das weiterhin hohe Infektionsgeschehen hat der Landkreis mit Allgemeinverfügung vom heutigen Tage die Maskenpflicht im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt des Stadtgebietes Stadthagen bis zum 30.11.2020 verlängert.

Dies teilte die Kreisverwaltung heute mit. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Bereich der Stadthäger Innenstadt war erstmalig am 24.10. in Kraft getreten (wir berichteten)

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Die Verfügung kann unter www.schaumburg.de in der Rubrik Aktuelles eingesehen werden. (pr)

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