Festnahmen nach Einbruch und PKW-Diebstahl: Flucht mit 220 km/h über die Autobahn
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(Heeßen) Am Sonntag wurde zwischen 18.00 bis 21.00 Uhr in ein Einfamilienhaus in Heeßen eingebrochen. Dabei entwendeten die Täter einen Fahrzeugschlüssel und den PKW der abwesenden Hauseigentümer vom Hof an der Jahnstraße.

Bei der anschließenden Nahbereichsfahndung der Polizei wurde der gesuchte PKW auf der Landesstraße 443 im Bereich des „Steinzeichens“ gegen 23.30 Uhr gesichtet.

Die vier Insassen flüchteten bei Erkennen der Polizei samt Fahrzeug in Richtung der B 83. Dabei kollidierten sie beim Abbiegen von der L 443 auf die B 83 mit einem Verkehrsschild.

Mit hoher Geschwindigkeit setzen die Täter ihre Fahrt fort und steuerten das gestohlene Fahrzeug an der Autobahnanschlussstelle Bad Eilsen auf die A2 in Richtung Westen, wo Spitzengeschwindigkeiten bis zu 220 km/h gefahren wurden.

Auf dem Rastplatz „Löwenburg“ in Porta Westfalica endete die Verfolgungsfahrt, weil die Täter das Fahrzeug zurückließen und vor der Polizei in das angrenzende Waldgebiet flüchten.

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Ein 19-jähriger Rintelner konnte sofort festgenommen werden. Eine 20-jährige Frau aus Stadthagen sowie zwei Rintelner im Alter von 18 und 17 Jahren konnten mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers und Einsatzkräften der Polizeiinspektion bzw. der Polizei Nordrhein-Westfalen bei weiteren Fahndungsmaßnahmen zeitnah in polizeiliches Gewahrsam genommen werden.

In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde dem 18-jährigen Fahrer des gestohlenen Autos eine Blutprobe entnommen, weil der Tatverdacht bestand, dass der Rintelner Betäubungsmittel eingenommen hatte. Eine Fahrerlaubnis besaß er nicht. Bei der Durchsuchung des PKW konnten weiterhin geringe Mengen von Drogen aufgefunden werden.

„Die polizeilichen Vernehmungen der Festgenommenen werden heute fortgesetzt, der 18-jährige Rintelner wird noch im Laufe des Tages auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg dem Haftrichter beim Amtsgericht Bückeburg vorgeführt“, so der Sprecher der Polizei Bückeburg, Matthias Auer.

Gegen die Tatverdächtigen wird wegen Tageswohnungseinbruch, Kfz-Diebstahl, Verkehrsunfallflucht in Verbindung mit Drogenbeeinflussung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. (po)

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