Kleine Klassen, Abstand, Händewaschen: So soll der Schulbetrieb in Niedersachsen schrittweise anlaufen
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Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat einen Rahmen-Hygieneplan zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs veröffentlicht.

Das zehnseitige Dokument regelt verbindlich die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln im Unterricht und in den Pausen an niedersächsischen Schulen.

Begrenzte Klassengrößen, Abstand zwischen den Schülern

So ist die Klassenstärke auf 16 Schülerinnen und Schüler begrenzt (halbe Klassen). Der Abstand zwischen den Schulbänken 1,50 Meter betragen. Es soll eine feste Sitzordnung geben, deren Dokumentation dem Gesundheitsamt zu einer Nachverfolgung von Fällen zur Verfügung gestellt werden muss. Versetzte Pausenzeiten sollen außerdem für überschaubare Schülerströme auf Fluren und in den Toiletten sorgen. In jeder Pause und vor jeder Schulstunde sollen die Klassenräume mehrere Minuten lang über vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden.

Keine Masken im Unterricht

Umarmungen zur Begrüßung, die Ghetto-Faust, Küsse, etc. sollen vermieden, persönliche Arbeitsmaterialien wie Stifte nicht geteilt werden. Der Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken und Fahrstuhlknöpfen soll vermieden werden.

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Aufgrund des ohnehin geltenden Sicherheitsabstands sieht der Hygieneplan im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung für die Schülerinnen und Schüler vor. In den Pausen dagegen dürfen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden, müssen aber von den Schülern selbst mitgebracht werden.

Häufiges Händewaschen

Händewaschen mit Seife, auch mit kaltem Wasser, 20 bis 30 Sekunden, ist Bestandteil der Hygiene-Checkliste. Es soll nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes, vor Aufsetzen und Abnehmen eines Mund-Nase-Schutzes sowie nach dem Toilettengang erfolgen. Gegen das Austrocknen der Haut ist von zu Hause mitgebrachte Handcreme zu verwenden. In allen Toiletten müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Lehrkräfte oder andere Personen müssen zumindest in den Pausen und unmittelbar vor Unterrichtsbeginn bzw. unmittelbar nach Unterrichtschluss eine Eingangskontrolle zu Sanitärräumen durchführen.

„Mit dem Rahmenhygieneplan geben wir den Schulleitungen ein praxistaugliches Werkzeug beim schrittweisen Wiederhochfahren an die Hand“, so Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne, „er ist die Grundlage für das Durchführen von Prüfungen und Unterricht unter Corona-Bedingungen.“

Der komplette Rahmen-Hygieneplan ist hier einsehbar: >> KLICK << (pr)

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