Unfallflucht unter Alkohol
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(Bad Nenndorf) Am 16.11.2019 um 17:40 Uhr erhielt die Polizei Bad Nenndorf die Information, dass es in Hohnhorst zu einer Verkehrsunfallflucht gekommen sei. Am Unfallort angekommen, stellten die Polizeibeamten eine beschädigte Steinmauer fest. An der Mauer konnte Farbe und Teile des Unfallfahrzeugs gesichert werden. Bei der Unfallaufnahme wurde u.a. die Höhe der Unfallspuren notiert.

Im Rahmen der polizeilichen Fahndung stellte sich schnell heraus, dass es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen Ford handelte. Die eingesetzten Polizisten ermittelten das Unfallfahrzeug auf der fortgesetzten Streifenfahrt. Das Fahrzeug und der Fahrzeugführer wurden angetroffen, die Unfallspuren am Fahrzeug ließen auf den Unfall in Hohnhorst schließen.

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Bei einer Atemalkoholprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer (52 Jahre) mit 1,62 Promille mit seinem PKW unterwegs war. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von ca. 5.000 Euro. Dem Unfallverursacher droht jetzt ein Führerscheinentzug, zum Einem wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss und wegen der begangenen Unfallflucht. Hinweis der Polizei: „Eine Verkehrsunfallflucht ist keine Bagatelle, in der Regel wird die Unfallflucht immer mit einem Führerscheinentzug geahndet, deshalb verständigen Sie bei einem Unfall die Polizei.“ (po)

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