Stadthagen: Unbekannter verteilt Aktfoto in Verbindung mit Suchanzeige
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Am Donnerstagmorgen, 13.09.2018, erschien ein Stadthäger in der örtlichen Polizeidienststelle und zeigte an, dass ein bisher unbekannter Täter oder eine Täterin unerlaubt eine Aktaufnahme von ihm in der Innenstadt verteilt hatte.

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Das Foto war mit einer Suchanzeige „Wer hat diesen Mann gesehen?“ versehen. Zu den näheren Umständen des Sachverhaltes macht die Pressestelle der Polizei aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben. Die Beamten ermitteln, weil der hinreichende Tatverdacht einer Straftat gemäß § 201 Strafgesetzbuch sowie des Kunsturhebergesetzes vorliegt. Damit wird der persönliche Lebensbereich der Menschen vor solchen Taten geschützt. Die weitere Verbreitung solcher Aufnahmen, zum Beispiel durch Finder einer solchen Aufnahme, ist ebenfalls unter Strafe gestellt. (po)

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