Todesfalle für Tiere: Osterfeuer unbedingt vor dem Anzünden umschichten
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(Landkreis) Die Feiertage stehen vor der Tür und traditionell finden vielerorts wieder zahlreiche Osterfeuer statt. Mit diesem Brauch werden größere Mengen an Strauch- und Baumschnitt aufgeschichtet und verbrannt. Der Landkreis Schaumburg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieses für viele Tiere zur Todesfalle werden kann.

Die Holz- und Reisighaufen sind mitunter schon seit Wochen aufgestapelt. Sie stellen für etliche Kleintiere einen geeigneten Zufluchtsort dar und sind für Tiere wie Igel, Kröten oder Lurche zum Lebensraum geworden. Mit den fallenden Temperaturen im Herbst dienen sie als Winterquartier.

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Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu verletzen oder zu töten. Mit dem Abbrennen von schon länger gelagerten Brennhaufen müssten etliche Tiere einen qualvollen Tod sterben, da sie bei Gefahr kein Fluchtverhalten zeigen, sondern an ihrem Platz verharren. Auch bei einem Abklopfen oder Anheben verkriechen sich viele Tiere nur noch tiefer in den Reisighaufen.

Der Landkreis Schaumburg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Rücksicht zu nehmen und das Brennmaterial nach Möglichkeit am Tag des Abbrennens aufzustapeln oder bereits aufgeschichtetes Material noch einmal umzusetzen. (pr)

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