(Bückeburg) Bereits im vergangenen Jahr rückte auch in der Stadt Bückeburg das Thema Schottergärten in den Fokus der Politik. Es wurde diskutiert, wie man die Anlage der, auch in Bückeburg immer häufiger vorzufindenden, grauen Gärten unterbinden kann und welche Möglichkeiten es gibt, bereits bestehende Schotterflächen entfernen zu lassen.
Denn obwohl die Mehrheit der Bevölkerung Naturschutz für wichtig hält, kennt ihn mittlerweile jeder – den Schottergarten. Und auch die Diskussionen dazu sind wohl inzwischen jedem bekannt. Einerseits beliebt, weil der erste Eindruck ist, dass solch ein Garten pflegeleicht, „ordentlich“ und auch sauber ist. Andererseits gehasst, da er grau, lebensfeindlich und so gut wie versiegelt ist.
Schottergärten sind unzulässig
Zudem scheint den Bürgern nicht bewusst zu sein, dass das Anlegen solcher Gärten bereits seit 2012 gegen geltendes Recht verstößt und baurechtlich nicht zulässig ist. In Bückeburg werden allerdings aktuell keine flächendeckenden Kontrollen, wie das bereits in anderen Städten, z.B. in Hannover, erfolgt, durch das Bauamt durchgeführt. Vielmehr ist das Ziel, durch Aufklärung und Information die Bürger zu sensibilisieren und auf das Problem der Steinflächen hinzuweisen. Dennoch können Ahndungen der Bauordnungsbehörde im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung der Stadt Bückeburg ist dem politischen Beschluss aus dem November 2022 gefolgt. Ab sofort soll bei der Aufstellung neuer und der Änderung alter Bebauungspläne das Verbot von Schottergärten festgesetzt werden, wie es in der Regel in den letzten Bauleitplanverfahren bereits praktiziert wurde. Zudem wird nun im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren auf die Rechtslage des § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) hingewiesen. Die Broschüre des NABU „Naturnahe Vorgärten im Weserbergland“ mit Tipps zur Anlage naturnaher Gärten wird bereits seit Längerem der Baugenehmigung beigefügt.
Denn gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen nicht überbaute Flächen von Grundstücken Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Die Art der Grünflächen kann vom Grundstückseigentümer selbst entschieden werden. Es können Beete mit Stauden, Gehölzen, Wild-, Zier- und Nutzpflanzen, aber auch Rasenflächen gestaltet werden. Mögliche Vorgaben können sich jedoch beispielsweise aus Bebauungsplänen ergeben. Soweit die Vegetation nicht überwiegt, sind Schotterflächen keine Grünflächen im Sinne des Bauordnungsrechts. Auch für bereits länger existierende Schottergärten gibt es keinen Bestandsschutz, die Gestaltung der nicht überbauten Flächen mit Schotter, Kies oder ähnlichem Material verstößt gegen § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung. Demzufolge müssen Schottergärten auf Anweisung der Baubehörde zurück gebaut werden. Dazu gibt es auch bereits einen Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen aus dem Januar 2023, der dies bestätigt.
Negative Auswirkungen durch Schottergärten
Weiterhin ist die Gestaltung von Schottergärten sowohl aus ästhetischen als auch aus naturschutzfachlichen Gründen abzulehnen. Es gibt viele negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima.
Durch die Anlage eines Schottergartens wird der Boden in seinen Funktionen stark beeinträchtigt. Die beanspruchte Fläche verliert ihre Versickerungsfähigkeit und Wasserspeicherfunktion, die Humusbildung wird gestört oder geht vollständig verloren. Der Boden wird verdichtet, die Lebensgrundlage für Bodenlebewesen wird vernichtet.
Schottergärten sind als naturferne Standorte den versiegelten Flächen gleichzustellen, sie bieten Flora und Fauna keinerlei Lebensraumfunktion. Hinzu kommt, dass die wenigen Pflanzen, die gelegentlich in Schottergärten vorgefunden werden, meist keine einheimischen Arten sind. Somit wirken die grauen Gärten einer Erhöhung der Artenvielfalt entgegen.
Schottergärten heizen das Mikroklima an. Gegenüber Grünflächen heizen sie sich bei Sonneneinstrahlung deutlich stärker auf und speichern die Wärme. Die gespeicherte Wärme wird nachts wieder abgegeben.
Schotterbeete haben zudem negative Auswirkungen auf das Ortsbild. Die Flächen sind monoton, da ganzjährig grau statt jahreszeitlich wechselnden Farben einer Bepflanzung.
Nicht zuletzt werden die Schotter- und Kiesflächen für pflegeleicht gehalten und aus diesem Grund angelegt. Auf das erste Jahr nach Anlage mag ein geringer Pflegeaufwand tatsächlich zutreffen. Langfristig erfordern jedoch auch diese Flächen Pflege, da sich zwischen den Steinen beispielsweise altes Laub und Samen ansammeln können sowie Flechten, Moose und Wildkräuter sich dennoch ihren Weg suchen. Eine regelmäßige Reinigung der Schotter- oder Kiesschüttung ist unerlässlich, die Entfernung des unerwünschten Aufwuchses und des Laubes zwischen den Steinen ist sehr mühselig.
Grün steigert den Erholungswert und die Wohnqualität
Lebendige, naturnah angelegte Grünflächen sind ein schöner Blickfang. Hierdurch wird der Erholungswert des eigenen Gartens oder der des Nachbarn gesteigert, was insgesamt zu einer besseren Wohnqualität beiträgt. Hinzu kommt das direkte Naturerlebnis durch Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Vögel, die auf naturnahe, strukturreiche Gärten angewiesen sind. Ein Bewuchs mit Stauden und Gehölzen trägt außerdem zur Verbesserung des Kleinklimas bei, da die Temperaturen ausgeglichener sind, Wasser besser gespeichert werden kann und die Luft auch staubärmer ist.
Artenvielfalt beginnt im eigenen Garten
Zusammenfassend ist festzustellen, dass viele Faktoren für die Anlage naturnaher Gärten oder sogar naturbelassener Flächen sprechen. Es kann von Jedem im eigenen Garten ein Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt geleistet werden. Der erste Schritt ist der Rückbau der sterilen Schotterwüste und die Herstellung eines insektenfreundlichen Umfeldes durch Pflanzen von einheimischen Stauden und Gehölzen als Lebensraum und Nahrungsquelle für die heimischen Insektenarten.
Wer seinen Schottergarten zurückbauen möchte, um ihn in einen lebendigen Garten umzuwandeln und dabei praktische Hinweise und Lösungen für mehr Artenvielfalt benötigt, kann sich gerne an den NABU, Ortsgruppe Bückeburg (www.nabu-bueckeburg.de) über nabu-bueckeburg@gmx.de oder Telefon 05722/1661 wenden.
(Quelle: Stadt Bückeburg)