„Freedom Day“ am 20. März? Corona-Gipfel beschließt Aufhebung vieler Maßnahmen
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Bund und Länder haben sich beim heutigen Corona-Gipfel darauf verständigt, in drei Schritten einen Großteil der Corona-Maßnahmen zurückzufahren. Im Vorfeld war bereits vom „Freedom Day“ die Rede, also dem Tag, an dem alle Maßnahmen aufgehoben werden. Ganz so kommt es jedoch nicht, wie in der Pressekonferenz bekanntgegeben wurde.

Schritt 1 (bisher keine konkrete Zeitangabe)

Geimpfte und Genesene sollen sich in einem ersten Schritt ohne Teilnehmerbegrenzung wieder privat treffen dürfen. Bis 19. März gilt allerdings, sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt: Eigener Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushaltes.

Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Es bleibt bei der (medizinischen) Maskenpflicht. FFP2-Masken werden empfohlen.

Schritt 2: Gastronomie unter 3G und mehr Publikum bei Großveranstaltungen

Ab 4. März gilt die 3G-Regel für Gastronomie und Übernachtungsangebote. Ab dann sollen auch Discos und Clubs, allerdings unter „2G-plus“-Regeln (Genesen oder Geimpft plus Test oder Booster-Impfung) öffnen.

Für Zuschauer überregionaler Großveranstaltungen inklusive Sport gilt dann ebenfalls „2G-plus“. In Innenräumen gilt eine Auslastungsgrenze von 60 Prozent (maximal 6.000 Zuschauer). Veranstaltungen im Freien sind auf 75 Prozent (maximal 25.000 Zuschauer) begrenzt. Es müssen medizinische Masken (möglichst FFP2) getragen und Hygienekonzepte umgesetzt werden.

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Schritt 3: Ab dem 20. März fällt ein großer Teil der Corona-Maßnahmen weg

Im dritten Schritt, ab dem 20. März, sollen dann „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulasse, heißt es im Beschluss. Dies gilt auch für verpflichtende Home-Office-Regelungen.

Über den 19. März hinaus soll es „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen geben. Ein gesetzlicher Rahmen soll hierfür geschaffen werden. Dazu zählt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen, sowie Bussen und Bahnen, ebenso das Abstandsgebot und Hygienevorgaben. Den Basisschutz sieht Kanzler Olaf Scholz als „Instrumentenkasten“, den man je nach Bedarf und Region zum Einsatz bringen müsse.

Weiterhin beschlossen: Das Robert-Koch-Institut soll nicht mehr Entscheidungen über den Genesenen-Status treffen. An der Einführung einer Impfpflicht wird weiterhin festgehalten. Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von NRW, sagte, ohne eine Impfpflicht sei die Immunisierung der Bevölkerung nicht zu erreichen. Scholz erklärte, eine (zeitlich befristete) Impfpflicht sei wichtig für den kommenden Herbst und Winter, da man mit einer Impfquote von 75 Prozent in der Bevölkerung nicht hoch genug liege.

Man sei „nicht super, was das Impfen betrifft, aber mit den Schutzmaßnahmen besser gefahren als andere Länder“, so Kanzler Scholz während der Pressekonferenz. Es habe niemals tägliche Neuinfektionen von mehr als 250.000 Fällen gekommen, und jetzt gehe es wieder herunter. Deutschland habe „das Richtige getan“. Man habe zwar Beschränkungen eingeführt, die andere Länder nicht gehabt hätten, aber sie seien wirkungsvoll gewesen, argumentierte der Bundeskanzler.

Der nächste Corona-Gipfel von Bund und Ländern soll am 17. März stattfinden.

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