Niedersachsen: Betretungsverbot an Schulen für Eltern ohne negativen Corona-Test
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(Niedersachsen) Aufgrund einer Änderung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung gelten nun auch neue Regelungen für Eltern von Schulkindern. Die Eltern dürfen das Schulgelände nicht mehr betreten, sofern sie nicht über einen negativen Corona-Test verfügen. Die ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Ein Antigen-Selbsttest, wie er seit einiger Zeit in Supermärkten und Drogerien verkauft wird und mit dem Schulkinder und Schulpersonal neuerdings zweimal pro Woche getestet werden, ist übrigens für Eltern in der Heimanwendung nicht zugelassen. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt auch für Elterngespräche und die Notbetreuung.

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Das Betretungsverbot gilt nicht, wenn die Person „unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule einen Test auf das Vorliegen des CoronaVirus SARS-CoV-2 durchführt oder durchführen lässt und der Test ein negatives Ergebnis aufweist“. Das bedeutet (theoretisch), Eltern können mit einem unbenutzten Schnelltest zur Schule gehen und sich vor Ort selbst testen. Eine von der Schule beauftragte Person müsste die Testung beaufsichtigen und das Ergebnis bestätigen. Es bleibt abzuwarten, ob Schulen in der Lage sind, dies personell umzusetzen. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder technische Notdienste in Notfalleinsätzen sind von der Betretungsregelung übrigens ausgenommen.

Die entsprechende Rundverfügung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung gibt es hier zum Nachlesen: KLICK.

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