Zwei Beschuldigte (19) wegen erpresserischen Menschenraubs in Untersuchungshaft
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(Bückeburg/Stadthagen/Bad Nenndorf) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg hat der Haftrichter beim Amtsgericht Stadthagen gestern Haftbefehle gegen zwei 19 Jahre alte Beschuldigte erlassen.

Dies teilte Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig mit. Gegen die 19-Jährigen besteht insbesondere dringender Tatverdacht wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, erpresserischen Menschenraubes sowie räuberischer Erpressung.

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Konkret wird ihnen vorgeworfen, einen 30-jährigen Mann aus Hannover in der Nacht vom 19. auf den 20. März 2021 auf einen Parkplatz in Bad Nenndorf gelockt zu haben. Dazu waren ihm entgeltliche sexuelle Handlungen mit einer 18-jährigen Mitbeschuldigten versprochen worden. Auf dem Parkplatz überfielen die Beschuldigten den Mann gemeinsam mit einem 16-jährigen Mitbeschuldigten und zwangen ihn unter Gewaltanwendung zur Herausgabe einer erheblichen Bargeldsumme. Anschließend musste er mit den Beschuldigten zu einem Geldautomaten fahren, weiteres Bargeld abheben und den Beschuldigten übergeben. Auf ihrer Flucht konnten die Beschuldigten schließlich von der Polizei festgenommen werden.

Das Amtsgericht Stadthagen (Archivfoto).

Gegen die beiden 19-jährigen Beschuldigten besteht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Sie sind dringend verdächtig, zwei weitere, ähnlich gelagerte Betrugstaten begangen zu haben. Die Beschuldigten wurden daher in eine Jugendanstalt überstellt. Die Ermittlungen dauern an. Weitere Angaben können von Seiten der Staatsanwaltschaft derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden. (pr)

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