Corona: Keine Glühweinstände mehr in Niedersachsen
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(Niedersachsen) Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Sie regelt unter anderem die Kontaktbeschränkungen, die bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Weiterhin dürfen sich höchstens fünf Menschen aus zwei Haushalten privat und in der Öffentlichkeit treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Änderungen gibt es in der Zeit von Heiligabend bis zum Ende des zweiten Weihnachtsfeiertags. Dort sind private Treffen von insgesamt zehn Familienangehörigen inklusive fester Partner erlaubt.

Der originale Wortlaut im Paragraphen 2 der Corona-Verordnung:

„(1 a) In der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 darf sich jede Person in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung anstelle des nach Absatz 1 zulässigen Aufenthalts auch mit insgesamt nicht mehr als zehn Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB einschließlich fester Partnerinnen und Partner, jeweils unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Hausstand, aufhalten, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht einzurechnen sind.“

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Niedersachsen: Glühweinstände und Verkauf „to go“ verboten

Auch der Glühweinverkauf „to go“ und der Ausschank anderer alkoholische Getränke in Bechern oder Gläsern ist ab sofort verboten. Die zugehörige Passage im Paragraphen 10 der aktualisierten Corona-Verordnung im original Wortlaut besagt:

„(1 a) 1Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen, sind untersagt. 2Satz 1 gilt nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen und -tüten.“

Bereits am morgigen Sonntag wird es eine Telefonkonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder kommen, berichtet die Rheinische Post. Wie mehrere Medien übereinstimmend bekannt geben, rückt ein bundesweiter Lockdown mit Schließung von Schulen und Einzelhandel noch vor Weihnachten immer näher.

Ab heute ist laut der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen auch der Verkauf von Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken in Bechern zum Mitnehmen verboten.
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