Geflügelpest breitet sich aus: Nutztierbestände müssen vor Wildvögeln geschützt werden
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(Landkreis) Bei zahlreichen Wildvögeln in Norddeutschland und in den Niederlanden ist die Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, festgestellt worden. Das Risiko einer weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen wird vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft. Es besteht folglich das Risiko, dass sich auch Tiere im Landkreis Schaumburg infizieren können.

Der Schutz des Hausgeflügels hat aktuell daher eine große Bedeutung. Nach Einschätzung der Veterinäre kommt es jetzt besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen an. Wenn Geflügel derzeit weiter im Freien gehalten werden soll, ist unbedingt ein Kontakt mit Wildvögeln, die den Erreger in sich tragen könnten, zu vermeiden. Dazu gehören auch Futterstellen, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, eine geschützte Lagerung von Futter und Einstreu und das Tränken mit Leitungswasser; auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.

Weiterhin empfiehlt das Veterinäramt schon jetzt eine freiwillige Aufstallung freilaufenden Geflügels. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem Ausläufe etwa durch engmaschiges Drahtgeflecht oder durch Netze nach allen Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt werden. Diese Schutzvorrichtung sollte dabei auch nach oben durch Planen oder Dächer gegen Koteintrag von Wildvögeln geschützt sein. Weiterhin sollten der Stall oder der Auslauf nur in betriebseigener Schutzkleidung mit entsprechendem Schuhwerk betreten und auf das Händewaschen und das Reinigen und Desinfizieren von Fahrzeugen, Gerätschaften und Maschinen geachtet werden, wenn diese zwischen unterschiedlichen Haltungseinrichtungen eingesetzt werden.

Da sich die Lage kurzfristig ändern kann, muss auch jederzeit mit der amtlichen Anordnung einer Aufstallung des Geflügels gerechnet werden.

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Bei der klassischen Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Vogelgrippe. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen tödlich. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen Verluste sind für betroffene Betriebe entsprechend hoch.

Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer. Die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen sogar unentdeckt bleiben. Für den Menschen kann die Gefahr einer Ansteckung durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel bestehen.

Nutztierhalter finden weitergehende Informationen auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter dem Stichwort „Tierseuchengeschehen“.

(Quelle: Landkreis Schaumburg/Archivfoto)

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