Corona-Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine
Werbung

(Niedersachsen) Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat vor kurzem ein Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine aufgelegt. Zielgruppe sind die vielen Kultureinrichtungen in der Fläche, sei es das soziokulturelle Zentrum, der Heimatverein oder die Freilichtbühne. Das Programm ist zunächst mit sechs Millionen Euro hinterlegt.

„Mit diesem Programm fördern wir jene, die durch das Raster der laufenden Programme fallen. Wir alle sehen, dass gerade kleine Einrichtungen und Vereine in existenzieller Not sind. Fixe Kosten laufen weiter. Viele Kulturschaffende haben Kurzarbeit beantragt. Wir alle wissen, dass wir von Normalität noch sehr, sehr weit entfernt sind“, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Wir wissen, dass die Not der Kultureinrichtungen groß ist. Ziel ist es, die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen zu erhalten.“

Die Geschäftsführerin der Schaumburger Landschaft, Dr. Lu Seegers, begrüßt die Initiative des Landes. Mit dem Programm könne Kultureinrichtungen im Schaumburger Land rasch geholfen werden.

Werbung

Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen und Vereine, die ein regelmäßiges Kulturangebot vorhalten und durch die Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z. B. Betriebs- kosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten dagegen können nicht gefördert werden. Eine Antragstellung ist ab sofort und bis zum 15. Juli 2020 möglich.

Förderanträge bis zu 8000 Euro sollen für die Region Schaumburg direkt bei der Schaumburger Landschaft gestellt werden. Förderanträge, die mehr als 8000 Euro umfassen, müssen beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt werden. Weitere Informationen zu dem Programm, die Richtlinie, das Antragsformular und die Ausfüllhilfe finden Sie auf der Homepage der Schaumburger Landschaft www.schaumburgerlandschaft.de sowie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur unter www.mwk.niedersachsen.de. (pr)

Werbung