Niedersächsisches Investitionsprogramm: Schaumburger Landschaft vergibt Fördermittel auf dem Gebiet des historischen Schaumburgs
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(Landkreis) Im Jahr 2020 fördern das Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen erneut Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2,5 Millionen Euro.

Anträge mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro sind beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu stellen, Anträge mit Fördersummen über 25.000 Euro (bis zu 200.000 Euro) direkt beim Ministerium (Antragsstichtag: 31.08.2020) im Online-Antragsverfahren. Auf dem Gebiet des historischen Schaumburgs in den Grenzen von 1640 vergibt die Schaumburger Landschaft die Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro. Für Investitionsprojekte der kleinen Kultureinrichtungen in der Region stehen insgesamt etwa 25.000 Euro zur Verfügung.

„Kleine Kultureinrichtungen sind essentiell für das breite Kulturangebot und damit auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Schaumburger Land“, sagt die Geschäftsführerin der Schaumburger Landschaft, Lu Seegers. „Die Corona-Pandemie ist für die kleinen Kultureinrichtungen sehr herausfordernd. Das Investitionsprogramm ermöglicht ihnen, im kleineren oder größeren Rahmen notwendige Investitionen etwa bezüglich der technischen Infrastruktur zu tätigen, um für die Zukunft gut gewappnet zu sein.“
Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeit- stellen verfügen.

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Gefördert werden:

  • bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen
  • digitale Infrastruktur
  • Veranstaltungstechnik
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität

Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken und Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes, des Bundes oder einer Kommune. Die Förderquote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Einzelheiten sind in den Förderkriterien geregelt, die auf der Homepage der Schaumburger Landschaft, www.schaumburgerlandschaft.de, und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur www.mwk.niedersachsen.de (Pfad: Startseite / Aktuelles / Ausschreibungen – Programme – Förderungen / Ausschreibungen für den Bereich Kultur / Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen) heruntergeladen werden können.

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