Bund und Länder: Schulen bleiben bis 3. Mai zu, Großveranstaltungen bis 31. August verboten
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Bund und Länder sprachen heute bei einer Telefonkonferenz unter der Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel über leichte Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Man habe, so die Bundeskanzlerin, einen „zerbrechlichen Zwischenerfolg“ erzielt. Dennoch gehe es darum, nicht verfrüht vorzupreschen.In Niedersachsen wird man den Empfehlungen des Bundes folgen.

Bis zum 3. Mai sollen die bisher beschlossenen Kontaktbeschränkungen aufrecht erhalten werden. Schulen und Kindergärten bleiben ebenfalls bis mindestens 3. Mai geschlossen. Ab dann sollen Abschluss- und Prüfungsklassen und die letzten Grundschuljahrgänge unter Berücksichtigung von Konzepten für den Schulbusverkehr und die Klassen und Pausen schrittweise wieder beschult werden. Die Notbetreuung wird ausgeweitet. Wann der reguläre Schulbetrieb wieder hergestellt werden soll, steht derzeit noch nicht fest – hierzu soll eine Kultusministerkonferenz am 29. April über weitere Schritte beraten.

Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche können ab kommenden Montag wieder öffnen. Unabhängig von der Verkaufsfläche können Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dabei muss allerdings ein Hygienekonzept erstellt werden und auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands und die Vermeidung von Warteschlangen geachtet werden.

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Friseure sollen unter entsprechenden Auflagen und mit persönlicher Schutzausrüstung ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. In Kirchen, Moscheen und Synagogen sollen Zusammenkünfte sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen zunächst weiterhin nicht stattfinden.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil erklärte, man werde die Entwicklung der Infektionszahlen und die Krankenhausbelegung beobachten und gegebenenfalls Lockerungen wieder zurücknehmen, sollten die Zahlen wieder steigen.

Hier geht es zum Beschluss von Bund und Ländern: KLICK

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