Stadthagen: Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/21
Werbung

(Stadthagen) Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September 2020 vollendet haben (Geburtsjahrgang 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014).

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die erst nach diesem Stichtag sechs Jahre alt werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichnd entwickelt sind (Kann-Kinder). Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Die Grundschulen der Stadt Stadthagen „Am Sonnenbrink“, „An der Bergkette“ und „Am Stadtturm“ werden die Anmeldung der Schulanfänger im Mai 2019 durchführen. Dabei wird der Sprachstand der Kinder abgefragt, die keine Kindertagesstätte besuchen, um gegebenenfalls Sprachfördermaßnahmen in dem letzten Jahr vor Schuleintritt einzuleiten.

Werbung

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde – bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache der Pass – unbedingt vorzulegen. Bei unverheirateten Eltern kann nur der sorgeberechtigte Elternteil das Kind anmelden. Sollten für das Sorgerecht besondere Regelungen getroffen worden sein, sind die entsprechenden Unterlagen mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder werden von den Grundschulen einzeln angeschrieben bzw. eingeladen. Betroffene Eltern, die keine schriftliche Einladung erhalten haben, vereinbaren bitte einen Termin mit der entsprechenden Schule.

(Quelle: Stadtverwaltung Stadthagen)

Werbung