Amphibienschutz an den Straßen des Landkreises Schaumburg
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(Landkreis) Wie in jedem Jahr setzen mit den jetzt ansteigenden Temperaturen wieder die Wanderbewegungen der Amphibien (Kröten, Frösche, Molche) zu ihren Laichgewässern ein. In vielen Fällen ist dieses für die Tiere mit dem Überqueren von Straßen verbunden. Die Wanderbewegungen erstrecken sich über einige wenige Wochen. Voraussetzung sind Wärme und Feuchtigkeit, wobei nochmals plötzlich eintretende Kälteeinbrüche den Zeitraum etwas verlängern können. Konzentriert treten diese Wanderungen in den Abendstunden bzw. Nächten auf. Die langsame Fortbewegungsart der Tiere führt dazu, dass etliche hundert Amphibien auf unseren Straßen jährlich überfahren werden.

Um dieses zu vermeiden, werden an besonders betroffenen Straßenabschnitten sogenannte Amphibienschutzzäune aufgestellt. Tägliches Absammeln ist hierbei zwingend erforderlich. Diese Arbeit wird durch Freiwillige geleistet, ohne die eine Betreuung der Zäune nicht möglich wäre. Zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer wird aus diesem Grund an der K 45 Sachsenhagen im Bereich der Mülldeponie und an der L 403 zwischen Haste und Kolenfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit von abends 18 Uhr bis morgens 10 Uhr auf 50 km/h begrenzt.

Die untere Naturschutzbehörde bittet daher in diesem Zusammenhang alle Autofahrer, an Strecken mit Schutzzäunen die Geschwindigkeit anzupassen und Rücksicht zu nehmen, um die Helfer/innen bei ihrer Arbeit nicht zu gefährden!

Einige Straßenverläufe im Landkreis Schaumburg sind besonders stark von den Wanderbewegungen betroffen. Da in diesen Fällen anderweitige Schutzmaßnahmen durch Freiwillige nicht geleistet werden können, wird beim Einsetzen der sogenannte „Amphibienlaichwanderung“ eine Sperrung der Strecken für ca. 3-4 Wochen in den Nachtstunden angeordnet. Diese werden zum Schutz dieser besonders geschützten Tiere veranlasst, um die letzten größeren Amphibienpopulationen im Landkreis zu sichern.

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Ein Amphibienschutzzaun (Symbolfoto).

Für die Nachtstunden von ca. 18.30 Uhr am Abend bis zum nächsten Morgen um 6.00 Uhr bzw. nach der Umstellung auf die Sommerzeit von ca. 19.30 Uhr bis 7.00 Uhr wird die K 61 zwischen Messenkamp und Nienstädt gesperrt.

Darüber hinaus bestehen weitere Sperrungen für die Mithoffstraße in Rodenberg und die Straße „Harrl“ in Bückeburg von Hausnummer 5 bis zum Wendeplatz der ehemaligen Gaststätte „Waldschlösschen“. „Ausweichstraßen“ stehen in allen Bereichen zur Verfügung.

Leider sind in der Vergangenheit des Öfteren die Sperrungen missachtet oder Schranken sowie Schilder mutwillig beschädigt worden. Aufgrund dessen wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass solche Handlungen, abgesehen von der Verkehrsgefährdung, eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen würden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen an der B 65 (Ortsumgehung Stadthagen/Abfahrt zur Jahnstraße) und im Auetal an der Straße „Zur Obersburg“ angeordnet sind, da ein Zaunaufbau nicht realisiert werden konnte. Die Geschwindigkeit wird hier auf 30 km/h beschränkt, da eventuell querende Amphibien nur dann noch eine Überlebenschance haben. Autofahrer werden gebeten, diesen Bereich vorsichtig und mit Rücksichtnahme auf Amphibien zu durchfahren. (pr)

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