Innovationspreis Schaumburg: Verlängerung der Bewerbungsfrist
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Der Landkreis Schaumburg verlängert die Bewerbungsfrist für den Innovationspreis. Bewerbungen werden bis zum Ende des Jahres entgegengenommen.

Durch den Innovationspreis sollen kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer/-innen ermutigt werden, innovative Ideen auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grund ist der Innovationspreis seit 1993 Bestandteil der aktiven Wirtschaftsförderung des Landkreises.

Alle Unternehmen, die ein neues Produkt oder ein Verfahren erfolgversprechend entwickelt haben und Freiberufler mit einer innovativen Dienstleistung können sich um den Innovationspreis Schaumburg bewerben. Der wirtschaftliche Nutzen der Innovation muss erkennbar sein. Die Auslobung richtet sich an ansässige Unternehmen und Gründer/-innen gleichermaßen. Ferner sind auch Unternehmen mit Kooperationsprojekten zwischen Wirtschaft und Wissenschaft einbezogen.

Um möglichst vielen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich um den Innovationspreis zu bewerben, kommen pfiffige Ideen aus allen Bereichen unternehmerischer Tätigkeit in Betracht. Dazu gehören neben technischen Entwicklungen für neue Produkte und Verfahren auch Vorhaben aus dem Vertrieb, dem Personalwesen und der Organisation. Beispielhaft werden hier zwei Bereiche für Innovationen hervorgehoben: Die Digitalisierung und der Klimaschutz. Dabei geht es um die Digitalisierung von Geschäftsprozessen oder die Transformation auf dem Weg zu neuen digitalen Geschäftsmodellen. Im Bereich Klimaschutz sind es Innovationen, die dem Schutz des Klimas und der Umwelt dienen.

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Der Innovationspreis Schaumburg ist mit 6.000 € dotiert. Durch die Entscheidung der Bewertungskommission ist eine Aufteilung auf bis zu drei Bewerberinnen und Bewerber möglich und ggf. die Vergabe eines Sonderpreises.

Die Bewerbung sollte eine Darstellung der eingeführten/geplanten Neuerung und der wirtschaftlichen Auswirkungen beinhalten. Insbesondere sollte die Bewerbung folgende Angaben enthalten:
• Gründungsjahr
• Mitarbeiterzahl
• Gegenstand der Bewerbung
• Einführungstermin
• Wirtschaftliche Auswirkung des Vorhabens
• Bedeutung der Innovation für den Anwender und die Allgemeinheit

Sollten sich Unternehmen angesprochen fühlen, können diese ihre Bewerbung noch bis zum 31.12.2018 beim Landkreis Schaumburg, Wirtschaftsförderung, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen einreichen. Fragen beantworten Dr. Ludwig Schätzl, Tel.: 05721/703-222 oder Eryk Löbner, Tel. 05721/703-353 sowie wirtschaftsfoerderung.80@landkreis-schaumburg.de. (pr)

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