Nach Wegfall der angekündigten staatlichen Unterstützung: Stadtwerke Schaumburg-Lippe passen ihre Preise für Strom erneut an.
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(Landkreis/Bückeburg) Zum 1. März 2024 kündigen die Stadtwerke Schaumburg-Lippe eine erneute Preisanpassung für Strom an.

Der Grund dafür ist der Wegfall des Zuschusses in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für die Netzentgelte. Den hatte die Bundesregierung für das Jahr 2024 schon angekündigt, dann aber doch Mitte Dezember gestrichen. Daraus ergibt sich nun eine erhebliche Steigerung der Netzentgelte.

„Wir haben unsere Preise im Vertrauen auf die politischen Zusagen zum 1. Januar kalkuliert und die Preise so senken können. Die Rolle rückwärts der Bundesregierung lässt uns nun aber keine andere Möglichkeit, als die Arbeits- und Grundpreise neu anzupassen“, ärgert sich Stadtwerke-Geschäftsführer Dirk Rabeneck. „Die gute Nachricht ist die, dass die Arbeitspreise aber weiterhin unter dem Vorjahresniveau liegen.“

„Rolle rückwärts“ der Bundesregierung lässt den Stadtwerken keine andere Möglichkeit

In der Grundversorgung liegt der Arbeitspreis ab dem 1. März 2024 bei 34,52 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Zum Jahreswechsel lag der Preis bei 32,92 Ct/kWh, im Vorjahr noch bei 40,12 Ct/kWh. Im günstigsten Tarif STROMVARIO zahlen Kunden ab sofort 33,93 Ct/kWh (zum 1.1.24: 32,32 Ct/kWh // im Vorjahr: 39,52 Ct/kWh). Bei Nutzung der Kombi-Option (Bezug von Gas und Strom von den Stadtwerken) reduziert sich der Preis noch einmal um 0,24 Ct/kWh brutto.

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Durch die Erhöhung der Netzentgelte steigt der monatliche Grundpreis ebenfalls. Dieser liegt nun bei 14,32 Euro (brutto) (11,78 Euro zum 1.1.24).

Die Kunden der Stadtwerke Schaumburg-Lippe erhalten zum kommenden Wochenende die Nachrichten mit den neuen Preisen per Post.

Hintergrund: Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu gewähren. Dadurch sollten die Entgelte gedrückt und Privathaushalte sowie Unternehmen entlastet werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und der dadurch geänderten haushaltsrechtlichen Lage, fehlt dieser Zuschuss nun aber. Das Resultat: Die Netzentgelte, ein wesentlicher Bestandteil des Energiepreises, steigen deutlich an.

Die Übertragungsnetze sind sowas wie die „Stromautobahnen“ im Stromversorgungssystem. Die Energie wird darin in großen Mengen über weite Strecken bis zur Verteilnetzebene transportiert. Von dort wird der Strom dann in die Haushalte gebracht. (pr)

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