Nienstädt/Stadthagen: Betrugsversuche mit „Phishing“-Masche und Anrufen falscher Polizisten
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(Nienstädt) Am Nachmittag des 23. Juni erschien eine 62-jährige Nienstädterin in Stadthagen bei der Polizei, um Anzeige zu erstatten.

Sie habe einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie Schadensersatzansprüche in Höhe von 46.390 Euro habe. Das Schreiben besteht aus mehreren Schriftstücken, die auf den ersten Blick einen offiziellen Eindruck. Es besteht aus einem Anschreiben der Anwaltskanzlei, dann folgt eine angeblich beglaubigte Abschrift eines Urteils des Amtsgerichts Reinbeck.

Hier wird die Nienstädterin als Geschädigte aufgeführt. Dann folgt ein Kontoauszug einer Bank in Stockholm über ein Offshore Konto, auf dem der Betrag von 46.390 Euro liegen soll. In dem nächsten Schreiben wird die Nienstädterin aufgefordert, sich mit einer Legitimations-E-Mail und einer PIN beim Onlinebanking anzumelden.

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Glücklicherweise hat sie das nicht getan: Es handelt sich hier um einen versuchten Betrug, das sogenannte „Phishing“. Dazu die Polizei: „Man sollte grundsätzlich misstrauisch sein, wenn einem Geldsummen in Aussicht gestellt werden. Auf keinen Fall ohne Rücksprache auf derartige Aufforderungen reagieren, sondern immer erst Rücksprache mit geschultem Personal halten. Entweder bei ihrer örtlichen Polizei oder bei ihrer Hausbank.

Erneuter Betrugsversuch in Stadthagen

Am 23. Juni wurde eine 94-jährige Stadthägerin von einem angeblichen Polizeibeamten angerufen. Ihr wurde erzählt, dass es zu einer Festnahme in der Nähe ihrer Wohnanschrift gekommen sei. Das Gespräch wurde jedoch beendet, bevor es zu
irgendwelchen Forderungen gekommen ist.

Da es immer wieder zu Anrufen kommt, bei denen sich Betrüger als Polizeibeamte ausgeben, rät die Polizei: „Bei Zweifeln an der Identität bitte immer auflegen und über die 110 oder die örtliche Telefonnummer zurückrufen. Handelt es sich um echte Polizeibeamte, sind die nicht ärgerlich, wenn man sich absichert. Die Polizei nimmt auch keine Wertgegenstände in Verwahrung und erfragt auch nicht, ob man Wertgegenstände im Haus hat. Man wird sie auch nicht auffordern, Geld von der Bank zu holen und an angebliche Kollegen auszuhändigen.“

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