Niedersachsen: Gericht setzt Maskenpflicht in Discos, Clubs und Shisha-Bars vorläufig aus
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(Niedersachsen) Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat die Maskenpflicht in Discos, Clubs und Shisha-Bars vorläufig außer Kraft gesetzt.

Die Betreiberin einer Diskothek in Osnabrück war mit einem Normenkontrolleilantrag dagegen vorgegangen. Der 14. Senat hat entschieden und heute bekanntgegeben, dass diese Regelungen „keine notwendigen Schutzmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes seien“.

Zwar sei die angeordnete Maskenpflicht in diesen Einrichtungen zwar vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage geeignet und erforderlich sei, jedoch erweise sie sich als „unangemessen“.

Der Verordnungsgeber, also das Land Niedersachsen, habe ohne nachvollziehbaren Grund keine Ausnahmen von der Maskenpflicht, beispielsweise zum Verzehr von Speisen, Konsum von Getränken oder zum Rauchen von Shisha-Pfeifen, geregelt.

Damit fehle es an einem angemessenen Ausgleich zwischen den erheblichen wirtschaftlichen Interessen der Betreiber und dem Gesundheitsschutz der Personen, die eine solche Einrichtung besuchen oder darin arbeiten, sowie der Bevölkerung im Übrigen.

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Die der Corona-Verordnung vorgesehene Ausnahmeregelung gelte nur für Einrichtungen unter freiem Himmel, sie vermag daher einen solchen Ausgleich nicht zu schaffen. Es sei nicht davon auszugehen, dass Discos, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen typischerweise überhaupt Außenanlagen (z. B. Terrassen) hätten.

Die Ausnahmeregelung in der Corona-Verordnung, wonach bei Einnahme eines Sitzplatzes die Maske abgenommen werden dürfe, gelte im Übrigen bereits ihrem Wortlaut nach nicht für Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen.

Die Außervollzugsetzung der Maskenpflicht gilt in ganz Niedersachsen, der Beschluss ist unanfechtbar.

Wie die Niedersächsische Landesregierung daraufhin in einer Pressemeldung mitteilt, nimmt man die Entscheidung des OVG „zur Kenntnis“. Der Beschluss habe zur Folge, dass die entsprechende Regelung der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr angewandt wird. (pr)

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