(Bückeburg) Ob sich ein alkoholisierter 40-jähriger Bückeburger vorsätzlich in einen Landhandel in der Bückeburger Kreuzbreite hat einschließen lassen oder nach seinen Angaben auf Grund seiner Alkoholbeeinflussung im Markt eingeschlafen und versehentlich eingeschlossen wurde, werden noch anstehende polizeiliche Folgeermittlungen zeigen.
Gegen den Mann richtet sich nach den bisherigen Erkenntnissen der Tatverdacht, mehrere Elektrogeräte im Wert von ca. 3.000 Euro im Markt an einer Seitentür zum Diebstahl bereitgelegt zu haben.
Ein Verantwortlicher des Marktes traf nach der gestrigen Alarmierung eines Sicherheitsunternehmens um 20.05 Uhr bei der anschließenden Überprüfung des Landhandels auf den Bückeburger im Objekt, der daraufhin flüchtete und sich beim Überspringen eines Zaunes leicht an der Hand verletzte und sich seine Hose zerriss.
Polizeibeamte konnten den flüchtigen Dieb im Nahbereich des Tatorts auf dem Hof einer Autowaschanlage zeitnah in Gewahrsam nehmen. Ein Alkoholtest erbrachte bei dem 40-jährigen einen Wert von 2,18 Promille.
Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ordnete bei dem Tatverdächtigen eine Blutentnahme an. (po)