Mühlenkreiskliniken führen „2G plus“ ein: Zwei Personen pro Patient möglich
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(Minden-Lübbecke) Die Mühlenkreiskliniken reagieren auf die ansteckendere Omikron-Variante des Corona-Virus.

Ab Dienstag (21. Dezember) müssen alle Besucher „2G+“ erfüllen, also vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich einen aktuellen Testnachweis benötigen (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test). Anerkannt werden Zertifikate aus allen offiziellen Teststellen. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Am Johannes Wesling Klinikum Minden, am Krankenhaus Bad Oeynhausen und am Krankenhaus Rahden sind Testzentren der Mühlenkreiskliniken in unmittelbarer Nachbarschaft. Am Krankenhaus Lübbecke befindet sich das Testzentrum auf dem Blasheimer Markt in einigen hundert Metern Entfernung. Terminbuchungen oder Selbstregistrierungen sind unter www.muehlenkreiskliniken.de/testzentrum notwendig.

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Die bisherigen Einschränkungen der Besuchsregelungen bleiben bestehen. Weiterhin ist nur zwei namentlich benannten Personen pro Patient ein Besuch für maximal eine Stunde am Tag gestattet. Die Besuchszeit ist täglich von 13 bis 18 Uhr. In medizinischen Notfällen sind Ausnahmen möglich. Die abschließende Entscheidung trifft die diensthabende Oberärztin oder der Oberarzt.

Für ambulante Patienten und deren Begleitpersonen gilt eine 3G- Regel. Medizinische Notfälle insbesondere in der Notaufnahme dürfen jederzeit und ohne jede Voraussetzung das Haus betreten. Es gilt jedoch eine Maskenpflicht. (pr/Foto: Archiv)

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