Schaumburger Landschaft vergibt Zuschüsse: Neues Corona-Sonderprogramm des Landes für Kultureinrichtungen und Kulturvereine
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(Niedersachsen/Landkreis) In Niedersachsen stehen jetzt für Kultureinrichtungen und Kulturvereine weitere 3,5 Millionen Euro aus dem Corona-Sonderprogramm zur Verfügung.

Sie hat die Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Im November 2020 mussten sie ein zweites Mal schließen, über mehrere Monate konnten keine Veranstaltungen stattfinden, die Einnahmen blieben aus. Aufgelaufene finanzielle Verpflichtungen der Kultureinrichtungen können – trotz der aktuellen schrittweisen Öffnung – in vielen Fällen nicht mehr ausgeglichen werden. Deshalb hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ein neues Corona-Sonderprogramm für Kultureinrichtungen und Kulturvereine aufgelegt.

Das Programm wird vollständig über die Landschaften und Landschaftsverbände als Träger der regionalen Kulturförderung abgewickelt. „Die Landschaften und Landschaftsverbände sind unverzichtbare Institutionen für die Kulturentwicklung in den niedersächsischen Regionen. Darüber hinaus sind sie ein verlässlicher Partner für das MWK Niedersachsen – das hat auch die hervorragende Zusammenarbeit in der Pandemie gezeigt“, so der Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler. „Das Sonderprogramm für Kultureinrichtungen und -vereine stellt eine wichtige Unterstützung für die Erholung der Kultur auch im Schaumburger Land dar“, freut sich Dr. Lu Seegers, die Geschäftsführerin der Schaumburger Landschaft.

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Das Programm richtet sich an Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges Kulturangebot für die Öffentlichkeit vorhalten und nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Dazu gehören z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen und Musikvereine.

Bezuschusst werden Zahlungsverpflichtungen für laufende Ausgaben (z.B. Personal, Betriebskosten, Miete), aber auch Ausgaben, die durch kurzfristige Absagen von Veranstaltungen entstanden sind. Dabei wird der Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 30.06.2021 berücksichtigt. Der Zuschuss pro Einrichtung beträgt maximal 50.000 Euro. Antragsstichtag ist der 15.09.2021.

Die Anträge der Kultureinrichtungen und Kulturvereine im Schaumburger Land sind bei der Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg, einzureichen. Weitere Informationen wie die Förderkriterien und das Antragsformular finden sich auf der Homepage der Schaumburger Landschaft (www.schaumburgerlandschaft.de). (pr)

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