Landkreis Schaumburg: Schulausfall aufgrund des Inzidenzwerts für bestimmte Klassen
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(Landkreis) Angesichts von Inzidenzwerten über 100 in den letzten drei Tagen bleibt der Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler, die nicht bereits in der letzten Woche in die Schulen durften, gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020 in der Fassung vom 12.03.2021 untersagt.

Dies wurde soeben über die BIWAPP-Warn-App mitgeteilt. Absender der Meldung war das Schulamt des Landkreises Schaumburg.

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Konkret bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 11 sowie diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 für die keine Abschlussprüfungen vorgesehen sind, Kraft Verordnung nicht die Schule besuchen dürften. Für diese Schülerinnen und Schüler bleibt der Schulbesuch damit im Landkreis Schaumburg bis zu den Osterferien untersagt. Der Unterricht findet weiterhin im Szenario C, also im Distanzlernen statt. (pr)

(Screenshot: BIWAPP)
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