Harte Kontaktbeschränkungen ab 10. Januar: Niedersachsen passt Corona-Verordnung an
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(Niedersachsen) Die neuen Corona-Beschränkungen, von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Bundesländer am Dienstag beschlossen und vorgestellt, sind heute auch vom Land Niedersachsen in die aktualisierte Corona-Verordnung übernommen worden.

Sie tritt ab Sonntag, 10. Januar, in Kraft. Die wohl härteste Regelung – sie erinnert an die Anfänge der Corona-Kontaktbeschränkungen aus dem Frühjahr 2020 – betrifft private und öffentliche Treffen. Ab Sonntag, 10. Januar, dürfen sich Personen und Familien nur mit einer weiteren Person eines weiteren Hausstandes treffen. Der Besuch eines Kindes bei seinen Großeltern, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, ist somit erlaubt. Ein gleichzeitiger Besuch von Oma und Opa beim Enkelkind hingegen nicht. Ausnahmen gelten für Betreuungs- und Pflegekräfte, ebenso für das Bringen und Abholen von Kindern zu Kitas oder Schulen. Die bisherige Ausnahmeregelung, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden, entfällt.

Zuvor hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Maik Beermann scharfe Kritik an Bestandteilen der neuen Corona-Verordnung geäußert (wir berichteten). Beermann äußerte sich zu den verschärften Kontaktbeschränkungen und der 15-Kilometer-Regel, diese würden „über das Ziel hinausschießen“ und die „Lebenswirklichkeit der meisten Familien in Deutschland ignorieren“.

Kein Automatismus bei 15-Kilometer-Regelung

Bei der 15-Kilometer-Regelung weicht das Land von den Bund-Länder-Beschlüssen vom Dienstag etwas ab. Sollte die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über den Wert von 200 steigen, kann der jeweilige Landkreis die Einschränkung des zulässigen Bewegungsradius auf 15 Kilometer um die Wohnadresse verfügen. In den Bund-Länder-Beschlüssen war noch die Rede von der 15-Kilometer-Regel, die an den Stadtgrenzen greifen solle. Damit will die Landesregierung eine Gleichbehandlung von Bürgern in Städten und auf dem Land erreichen. Ob diese Regelung allerdings zum Tragen kommt, entscheiden die betroffenen Landkreise anhand des Infektionsgeschehens und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Ein lokal nachverfolgbarer Corona-Ausbruch, der die Inzidenz in die Höhe schießen lässt, würde somit nicht automatisch zur Anwendung der 15-Kilometer-Regel führen.

Für Schulen in Niedersachsen gilt folgender zeitlicher Ablauf:

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Grundschulen:
11.01.-15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)

18.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)

Abitur- und Abschlussklassen:
11.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell)

Alle weiteren Jahrgänge:
11.01.-29.01.2021 Szenario C (Distanzlernen)

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