Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
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(Bückeburg) Am Samstag kontrollierte die Streifenwagenbesatzung der Polizei Bückeburg einen PKW wegen eines nicht vorschriftsmäßig gesicherten Kindes.

Im Verlauf der Kontrolle händigte die Fahrzeugführerin einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat aus. Diese Fahrerlaubnis gilt laut Polizeiangaben als Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nur noch 6 Monate ab Begründung der Wohnsitznahme in Deutschland. Danach muss eine deutsche Fahrerlaubnis erworben werden.

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Da die Person bereits seit über einem Jahr durchgängig ihren Wohnsitz in Deutschland hat, wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Verkehrsordnungswidrigkeit wurde vor Ort geahndet. (po)

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