Obernkirchen: Keine Badesaison 2020 im Sonnenbrinkbad
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(Obernkirchen) Schlechte Nachrichten für Sonnenbrinkbad-Fans. In diesem Jahr wird es keine Badesaison geben. Wie der Förderverein Sonnenbrinkbad Obernkirchen bekanntgibt, habe sich der Vorstand entschieden, das Bad unter den geltenden Restriktionen nicht zu öffnen. Diese Entscheidung sei nicht leicht gefallen, so die Mitteilung des Vereins, allerdings werde man in dieser Situation „wirtschaftlich und personell überfordert“. Ein Badebetrieb in dieser Saison würde laut einer Berechnung zu zusätzlichen Verlusten in Höhe von mindestens 100.000 Euro führen. Schwimmsporttreibenden Vereinen in Obernkirchen solle ein eigenverantwortlicher Trainingsbetrieb nach Vorgaben des Niedersächsischen Schwimmsportverbandes ermöglicht werden.

Nachfolgend die offizielle Pressemitteilung im Original:

„Nach einer eingehenden Befassung mit den Anforderungen der Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen gegen die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie vom 22.05.2020 und den Empfehlungen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes vom 14.05.2020 hat der Vorstand des Förderverein Sonnenbrinkbad Obernkirchen e. V. die personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Auswirkungen für einen Badebetrieb erarbeitet.

Bereits seit dem 17. März 2020 war mit der damaligen Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg der Betrieb von Freibädern untersagt. Daneben haben die anfangs sehr strikten Regelungen zu Personenkontakten den Einsatz von ehrenamtlichen Kräften neben den angestellten Mitarbeitern nicht zugelassen, sodass die Vorbereitungsarbeiten des Bades nur verspätet und reduziert vorgenommen werden konnten.

Mit der Veröffentlichung des 5-Stufen-Plans für das Land Niedersachsen wurde dann der Schwerpunkt der Arbeiten auf die Säuberung des Beckens und dessen Wiederauffüllung gelegt. Das Becken wird jetzt ab dieser Woche wieder befüllt. Die mit einem Betrieb eines Bades endgültig verbunden Restriktionen wurden erst am 22. Mai 2020 offiziell.

Diese Restriktionen führen dazu, dass ein gewöhnlicher Badebetrieb nicht möglich ist. Neben einer Leinenauslegung im Schwimmerbecken, wären zeitliche Beschränkungen beim Eintritt und bei der Nutzung des Schwimmbeckens entstanden. Eine Nutzung der Rutsche im Nichtschwimmerbecken wäre untersagt worden, ein Springen vom 3m- und 1m-Brett hätte ebenfalls wie das Springen von den Startblöcken und Beckenrand nicht stattfinden dürfen.

Der Vorstand kritisiert die gegenüber anderen Sportstätten gestattete Nutzung von Innenduschen und Umkleideräumen sowie den verringerten Abstand bei der Badetätigkeit gegenüber anderen Sportarten. Dieses führt neben der Kontrolle von Abstandsregelungen im Wasser (Badeaufsicht), zusätzlichen Kontrollen im Außenbereich (Liegewiesen und Bänke) sowie beim Ein- und Auslass von Personen zu weiteren Kontrollen im Gebäudebereich und damit zu deutlich erhöhten Reinigungs- und Desinfektionskosten.

Der Vorstand ist sich einig, dass die umfassenden und stark in das Badevergnügen eingreifende Kontrolltätigkeiten bei Verstößen auch zu heiklen Situationen führen können, so dass hierfür die Leistung nicht von ehrenamtlichen Kräften erbracht werden kann, sondern diese extern bezogen werden müsste.

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Zudem besteht keine Möglichkeit Gäste vorab verbindlich zu verpflichten, das Bad nur zu betreten, sofern sie keine Krankheitssymptome ausweisen. Ebenfalls besteht keine Kontaktdatenaufnahmepflicht für ein Bad im Gegensatz zu vielen Bereichen des täglichen Lebens, obwohl in einem Bad eine größere Ansammlung von Personen stattfinden kann gegenüber manchem Straßen- oder Dorffest. Der Vorstand ist nicht bereit in dieses Risiko einzutreten.

Aufgrund dieser zusätzlichen personellen und organisatorischen Anforderungen bzw. Restriktionen erscheint es unwahrscheinlich, dass der jetzige Wiederanlauf wirtschaftlich betrieben werden kann. Der Wiederanlauf in der Gastronomie hat dieses bereits aufgezeigt.

Für den Förderverein Sonnenbrinkbad Obernkirchen e. V. stellen der Saisonkarten- bzw. Punktekartenverkauf die Haupteinnahmequellen dar. Dieser Zeitraum hierfür sind in der Regel die Monate April, Mai und Juni. Dieses ist in diesem Jahr nicht gegeben. Das Interesse an solchen Karten ist vermutlich auch geringer, da der tägliche Zugang aufgrund von einer Personenzahlbeschränkung im Bad nicht sicher gegeben ist. Bei den Einzelbesuchen ist die Spontanentscheidung ebenfalls nicht mehr gegeben.

Aufgrund dessen hat der Vorstand des FSO eine wirtschaftliche Hochrechnung für eine Saison mit einem Badebetrieb bis Mitte September 2020 vorgenommen und dabei die Zahlen der Besuche des Jahres 2019 als Grundlage benutzt. Nach einer vorsichtigen ersten Kalkulation würde ein Badebetrieb zu einem zusätzlichen Defizit von mehr als 100.000 EUR führen.

Im Ergebnis ist festzuhalten gewesen, dass zu den überwiegend rückläufigen Einnahmen weitere Zusatzkosten im Bereich Personal sowie Reinigung und Hygiene entstanden wären, die den Förderverein in diesem Jahr personell und wirtschaftlich überfordern.

Der Vorstand hat das Ergebnis seiner Überlegungen zunächst der Verwaltung und dem Verwaltungsausschuss der Stadt mitgeteilt. Die Politik kann die Gründe des Vereins nachvollziehen und unterstützt dessen Entscheidung das Bad in diesem Jahr für den öffentlichen Betrieb nicht zu öffnen.

Den schwimmsporttreibenden Vereinen in Obernkirchen hat der Förderverein ein Angebot dargelegt, so dass ein eigenverantwortlicher Trainingsbetrieb unter Einhaltung von Rechtsvorschriften und einem Hygienekonzept entsprechend den Vorgaben des Niedersächsischen Schwimmsportverbandes ermöglicht wird. Damit wird den Vereinen vergleichbar mit anderen Vereinen eine Sportstätte geboten.

Die Entscheidung über die Nichtöffnung ist dem Vorstand nicht leicht gefallen. Er hofft auf das Verständnis und die Treue der Badegäste des Sonnenbrinkbades und des Fördervereins. Seine Anstrengungen hat der Vereinsvorstand auf die nächste Badesaison 2021 ausgerichtet.“

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